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Sehr geehrter Herr Ahmetovic, ist die rechtliche Prüfung bezüglich der Völkerrechtswidrigkeit des Krieges der USA und Israels gegen den Iran seitens der Regierung nun abgeschlossen?

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Adis Ahmetović
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Frage von Margarete P. •

Sehr geehrter Herr Ahmetovic, ist die rechtliche Prüfung bezüglich der Völkerrechtswidrigkeit des Krieges der USA und Israels gegen den Iran seitens der Regierung nun abgeschlossen?

Herr Pellmann (Linke) hat auf eine ähnliche Frage am 31.03.26 wie folgt geantwortet: " Ich habe selbst den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages nach der Einordnung des militärischen Überfalles der USA und Israel auf den Iran befragt. Das Gutachten bestätigt, dass dies ein völkerrechtswidriger Krieg ist. Deutschland muss daher mehr Spanien wagen. Die US-Militärstützpunkte in Deutschland gehören geschlossen und der Luftraum für alle Militärflüge im Zusammenhang mit dem Iran-Krieg gesperrt.Erfolgt dies nicht, macht sich Deutschland der Beihilfe zu diesem völkerrechtswidrigen Krieg schuldig."

Ihre Antwort vom 24.04.26 auf meine Frage vom 15.04.26 wurde mit der noch nicht abgeschlossenen Prüfung beantwortet.

Halten Sie es mit dem Völkerrecht vereinbar, dass die USA bzw. NATO-Länder darüber bestimmen dürfen, wer Atombomben haben darf und wer nicht? Und wie hoch sind aktuell die militärische und finanzielle Leistungen in Geldwert die die BRD an Israel leistet?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre erneute Frage.

Zunächst vorweg: Ich teile die Einschätzung von Bundespräsident Steinmeier sowie vieler Völkerrechtlerinnen und Völkerrechtler, dass der Krieg gegen den Iran völkerrechtswidrig ist. Daher bin ich der Auffassung, dass Deutschland sich nicht an den Kampfhandlungen beteiligen darf.

Konkret bedeutet das, mögliche Maßnahmen der Bundesregierung müssen rechtlich belastbar sein und mit bestehenden internationalen Vereinbarungen im Einklang stehen. Dies gilt auch für Fragen der Nutzung von Militärstützpunkten oder des deutschen Luftraums.

Mit Blick auf Ihre Frage zu Nuklearwaffen halte ich es für wichtig, dass Fragen der Nichtverbreitung nicht einseitig von einzelnen Staaten entschieden werden, sondern auf Grundlage des Völkerrechts und internationaler Kontrollmechanismen erfolgen. Maßgeblich bleibt hierbei insbesondere der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NVV), der auf internationale Kontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung abzielt.

Zu Ihrer Frage nach den Leistungen Deutschlands gegenüber Israel: Die Bundesregierung informiert über die konkreten finanziellen Umfänge sowie einzelne Rüstungsexporte regelmäßig im Rahmen parlamentarischer Anfragen und ihrer Rüstungsexportberichte.

Für mich ist dabei klar: Rüstungsexporte dürfen nur dann durch den Bundessicherheitsrat positiv beschieden werden, wenn sie mit dem Außenwirtschaftsgesetz, dem Kriegswaffenkontrollgesetz sowie den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands vereinbar sind. Die Einhaltung des Völkerrechts muss hierbei oberste Priorität haben. Dies muss auch für Exportentscheidungen nach Israel gelten. So haben wir es in unserem Koalitionsvertrag festgeschrieben und daran müssen wir uns auch halten.

Mit freundlichen Grüßen

Adis Ahmetović, MdB

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