Frage an Albert Deß bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

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Albert Deß
CSU
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Frage von Ilona M. •

Frage an Albert Deß von Ilona M. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Deß,

Warum zwingt man sozusagen die deutschen Bauern zur Blauzungenimpfung?
Diese Krankheit verläuft in der Regel ganz harmlos,ist nicht ansteckend und
auch nicht auf den Menschen übertragbar.(ig-gesunde-Tiere).Bei BSE wurden
bewußt alle Menschen ans offene Messer ausgeliefert(Spiegel.online 2001
"BSE-Fast Mord")und alles unter den Teppich gekehrt.Warum wird die Blau-
zungenkrankheit so aufgebauscht?Sie stellt keinerlei Gefahr für die Menschheit
dar.Soll sie nur wieder dazu dienen um den Bauern das Geld aus der Tasche
zu ziehen?
Bitte können Sie mir die Problematik näher erklären?
Vielen Dank

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Meierhöfer,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2.3.09.

Zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit können wir Ihnen folgenden Sachstand mitteilen:
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die große wirtschaftliche Bedeutung besitzt, aber auch viel Schmerzen, Leiden und Schäden bei den erkrankten Tieren (Rindern, Schafen und Ziegen) verursacht. Sie ist mit unterschiedlichen Typen nahezu in ganz Europa weit verbreitet. Dir Übertragung von Tier zu Tier erfolgt durch Stechmücken sog. "Gnitzen".

Der Bund und die Bundesländer sind sich einig, dass in der gegenwärtigen epidemiologischen Situation die flächendeckende Impfung gegen das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV-8) die einzige Möglichkeit eines wirksamen Schutzes der empfänglichen Tiere gegen die Blauzungenkrankheit ist.
Einer natürlichen Immunisierung durch überstandene Erkrankung muss eine klare Absage erteilt werden. Die Bilder hundertfachen Leides von Tieren (Blauzungenkrankheit v.a. in Nordrhein-Westfalen, Niedersachen und Rheinland-Pfalz) sprechen für sich. Wer diesen Weg als Konzept zur Bekämpfung einer Tierseuche beschreiten möchte, setzt sich dem Vorwurf aus, verantwortungslos und tierquälerisch zu handeln.

Die getroffene Regelung der Impfpflicht für Halter von Rindern, Schafen und Ziegen ist zweckmäßig; dies auch vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission und die betroffenen Mitgliedstaaten sich einig waren, dass nach den Erfahrungen einiger Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung anderer BTV-Serotypen als BTV-8 ca. 80% der empfänglichen Population geimpft werden müssen, um einen ausreichenden Immunisierungsgrad und somit den Schutz der empfänglichen Tiere zu erreichen.

In Bayern trägt der Staatshaushalt im Jahr 2009 ebenso wie in 2008 die Kosten für den Impfstoff; auch die Kosten für die Impfanwendung bei den Rindern werden erneut von der Bayerischen Tierseuchenkasse übernommen. Vor dem Hintergrund dieser finanziellen Entlastung wurden die betroffenen Verbände in enger Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsministerium durch das bayerische Umwelt- und Gesundheitsministerium über den Ablauf der Impfaktion informiert und auf ihre Verantwortung zur Einhaltung der Impfpflicht hingewiesen.

Freundlichen Gruß

Albert Deß, MdEP