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Können Sie sich für eine Veränderung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes einsetzen?

Albert Stegemann, Ihr Abgeordneter für das Emsland und die Grafschaft Bentheim
Albert Stegemann
CDU
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Frage von Annelen H. •

Können Sie sich für eine Veränderung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes einsetzen?

Sehr geehrter Herr Stegemann, ich bin Psychologin und habe erfahren, dass der Entwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorsieht, Psychologische Psychotherapie geringer zu vergüten. Die Reduzierung der Vergütung von 4,5 % wurde bereits umgesetzt. Nun soll die Budgetierung erfolgen, die Zuschläge zur Kurzzeittherapie sollen gestrichen werden. Dadurch wird der Beruf unattraktiver und die ohnehin schon angespannte Versorgungslage (insbesondere in ländlichen Regionen wie dem Emsland wird sich dadurch noch einmal deutlich verschlechtern. Generell begrüße ich Einsparungen, da das aktuell bestehende Gesundheitssystem nicht mehr finanzierbar ist. Ich wünsche mir jedoch Einsparungen, die zu Strukturveränderungen und auch zu positiven Effekten führen. Leider kann ich dies nicht erkennen. Hier wird eine vulnerable und ohnehin nicht gut versorgte Gruppe noch einmal benachteiligt. Ich bitte Sie daher, sich nicht für die beschriebenen Änderungen einzusetzen.

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