Das Screening von privaten Chats ist nicht effektiv, verursacht unzählige Falsch-Positiv-Ergebnisse, die die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden behindern, und ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in Grundrechte.
In der Presse wurde es so dargestellt, als ob sich das Inkrafttreten des Abkommens dadurch um 18 bis 24 Monate verzögere. Das war aber nie geplant und ist auch nicht passiert. Das Abkommen ist seit dem 1.5.2026 in Kraft.
Ich teile die Notwendigkeit, dem hegemonialen Bestrebungen der USA, Russlands und China engere Bündnisse mit gleichgesinnten Mächten entgegenzusetzen.
Die Anrufung des Gerichtshofes dient der Klärung offener rechtlicher Fragen, die das Abkommen gefährden könnten, wenn andere Akteure klagen und dann ein bereits ratifiziertes Abkommen gekippt wird.
Selbstverständlich habe ich die Interesse europäischer Bürger*innen im Blick. Während der Klärung offener rechtlicher Fragen kann und sollte das Abkommen in die Anwendung gehen.
Auch für uns war es ein Schock, dass die Mehrheit mit rechtsextremen Stimmen zustande kam. Wir prüfen aktuell unsere internen Prozesse, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
