Werden Sie im Bundestag dem Einsatz Minderjähriger als V-Leute des Verfassungsschutzes (BT-Drs. 21/7868) zustimmen, und wenn ja, wie rechtfertigen Sie das mit dem Kindeswohl?

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Frage von Jan G. •

Werden Sie im Bundestag dem Einsatz Minderjähriger als V-Leute des Verfassungsschutzes (BT-Drs. 21/7868) zustimmen, und wenn ja, wie rechtfertigen Sie das mit dem Kindeswohl?

Sehr geehrter Herr Jäckel,

bislang darf der Verfassungsschutz keine Minderjährigen als V-Personen einsetzen. Der Regierungsentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts sieht hier Ausnahmen vor, laut Berichten ab 16 Jahren. Auf Nachfragen zu Schutz und Kontrolle blieb das Innenministerium vage.

Die Bundesregierung will Jugendliche bei Social Media und Chatkontrolle besonders schützen, traut ihnen aber den Einsatz in extremistischen Milieus zu. Wie passt das zusammen?

Quellen: dpa vom 24.09.2026; Berliner Zeitung, „Minderjährige als V-Leute"

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von CSU

Vielen Dank für Ihre Anfrage zum Einsatz von V-Personen ab einem Alter ab 16 Jahren. Als Mitglied des Bayerischen Landtags ist es mir nicht möglich über Gesetzesvorhaben im Deutschen Bundestag abstimmen. Bei dem Gesetzentwurf muss der Bundestag aber stets den Schutz von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen. Gleichzeitig ist es wichtig, unsere Bundesrepublik, insbesondere die Demokratie und die Bevölkerung, vor extremistischen Bestrebungen zu schützen. Deshalb soll der Einsatz minderjähriger V-Personen nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen und auf bestimmte Deliktsgsgruppen beschränkt werden, um den Schutz der Jugend zu gewährleisten.

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