Warum wurde die Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus pauschal auch für Personen mit Impfdurchbruch auf 90 Tage verkürzt und keine Unterscheidung zwischen geimpften und ungeimpften Genesenen getroffen?

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Frage von Jens M. •

Warum wurde die Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus pauschal auch für Personen mit Impfdurchbruch auf 90 Tage verkürzt und keine Unterscheidung zwischen geimpften und ungeimpften Genesenen getroffen?

Sehr geehrter Herr Philippi,
mittlerweile scheint sich die Erkenntnis durchzusetzen, dass diese pauschale Verkürzung des Genesenenstatuts auch für geimpfte Genesene eine Fehlentscheidung war. Selbst die zur Begründung zitierte RKI-Homepage weist ausdrücklich nur auf mögliche Probleme bei ungeimpften Genesenen hin. Bei mir und auch in meinem durchweg geimpften Bekanntenkreis hat diese Entscheidung daher (erstmalig!) einen sehr großen Vertrauensverlust in die Corona-Politik verursacht. Für den beruflichen Alltag und auch für die Freizeitgestaltung wurden hier unnötige Hürden errichtet. Einige Bundesländer haben auch bereits entsprechend reagiert. Not tut jedoch eine umgehende, eindeutige Klarstellung auf bundesweiter Ebene. Ich wäre Ihnen daher sehr verbunden, wenn Sie sich für eine umgehende Anpassung dieser Regelung einsetzen würden.

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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht im Zusammenhang mit der Verkürzung des Genesenenstatus im Zuge einer Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmeVO) der Bundesregierung. Angesichts immer neuer Änderungen aufgrund der Corona-Pandemie, kann ich Ihren Frust um die Verkürzung sehr gut verstehen.

Als Gesundheitspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion ist es mir besonders wichtig, dass wir in der Pandemiebekämpfung noch schneller werden. Denn nur so lässt sich das Geschehen besser kontrollieren und nur so können wir die Pandemie überwinden. Daher beobachte ich die aktuellen wissenschaftlichen Entwicklungen – auch im Ausland.

Aufgrund einer jüngst veränderten wissenschaftlichen Erkenntnislage im Zusammenhang mit dem Auftreten der Omikron-Welle ist die Bundesregierung mit der Bitte einer Änderung der COVID-19-SchAusnahmeVO an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat herangetreten, der beide Häuser zeitnah entsprochen haben. Die Neuregelung sah einen Verweis in § 2 Begriffsbestimmungen Nr. 5 vor, wo direkt auf den Internetauftritt des Robert-Koch-Instituts (RKI) zum Genesenennachweis verwiesen wird.

Dieses Vorgehen führte auch zur Verkürzung des Genesenenstatus von 180 auf 90 Tage. Die hier durch das RKI ausgeführten wissenschaftlichen Erkenntnisse legen nahe, dass ein tatsächlich hinreichender Immunschutz bei Genesenen nach Ablauf von 90 Tagen nicht mehr gegeben ist. Eine durchgemachte Infektion mit der Delta-Variante des Coronavirus schützt nicht ausreichend gegen die sich seit Dezember ausbreitende Omikron-Variante.

Für die vielen Genesenen liegt medizinisch leider kein hinreichender Immunschutz vor. Anders verhält es sich jedoch bei vormals geimpften Personen (sog. Impfdurchbruch). Hier ist weiterhin ein hoher Schutz gegeben und es bleibt bei dem Genesenenstatus von 180 Tagen. Eine solche Klarstellung und Differenzierung zwischen geimpft-genesen und ungeimpft-genesen, hat das RKI mittlerweile klargestellt.

Für mich ist die politische Kommunikation ein elementarer Bestandteil unserer demokratischen Gesellschaft. Als Politiker dürfen wir uns davor nicht scheuen. Nur so gewinnt man Vertrauen. Ich unterstütze daher ausdrücklich den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die Entscheidung über den Status vom RKI/PEI wieder zurück ins Gesundheitsministerium zu holen. So können Änderungen in Zukunft transparenter und mit gebotener Sorgfalt den Menschen kommuniziert werden. Dies zeigen auch jüngst gerichtlichen Entscheidungen in dieser Sache.

Mit besten Grüßen und bleiben Sie gesund

Ihr Andreas Philippi