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Antwort von Andreas Schalk
CSU
• 22.03.2018

(...) Inwieweit das Verhalten von Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel hinsichtlich der Aufnahme von Asylbewerbern und Kriegsflüchtlingen gemäß Genfer Flüchtlingskonvention in den Jahren 2015 und 2016 grundgesetzwidrig war, kann abschließend nur das Bundesverfassungsgericht beurteilen. Politisch ist hier aus meiner Sicht manches nicht gut gelaufen. (...)

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