Kann unter Berücksichtigung der offenbar geplanten Aufstockung der Mittel für das Landeswohnraumförderungsprogramm mit einer Bewilligung der Fördermitteln noch in 2024 gerechnet werden?

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Frage von Frank S. •

Kann unter Berücksichtigung der offenbar geplanten Aufstockung der Mittel für das Landeswohnraumförderungsprogramm mit einer Bewilligung der Fördermitteln noch in 2024 gerechnet werden?

Sehr geehrter Herr Schwarz.

die Landesregierung plant (richtigerweise) die Aufstockung der Fördermitteln für das Landeswohnraumförderungsprogramm.

Aktuell liegen hunderte von bewilligungsreife Anträge bei Ihrer zuständigen Administrierungsstelle, der L-Bank.

Damit die notwendige Aufträge erteilt werden können und damit das Handwerk und der Mittelstand verlässlich planen könne bedarf es einer finalen und verbindlichen Bewilligung der Fördermittel. Nur dann ist eine Umsetzung in 2025 auch realistisch. Eine jetzt frühzeitige und verbindliche Bewilligung würde in den meisten Fällen auch erstmal nicht zu einem tatsächlichen Mittelabfluss führen. Aber es könnten (Personal-) Kapazitäten rechtzeitig und vernünftig geplant und (Bau-) Materialien rechtzeitig bestellt werden. Wichtig ist, das die Antragsteller wissen ob und vor allem wann mit den Bewilligungen gerechnet werden kann. Gerade in diesem Sektor ist eine frühzeitige und verlässliche Planung unerlässlich.

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Sehr geehrter Herr S..
 


 

Vielen Dank für Ihre Frage.


 

Wir beabsichtigen eine deutliche Erhöhung der Wohnraumfördermittel vorzunehmen, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Im Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 25/26 ist das entsprechend verankert. Der Landtag wird den Haushaltsplanentwurf im Herbst beraten und noch vor Weihnachten beschließen. Stand heute können Sie also mit weiteren Mitteln planen.


 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwarz

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