Frage an Andrew Ullmann bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Andrew Ullmann
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Frage von Siegfried D. •

Frage an Andrew Ullmann von Siegfried D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ullmann,

als einen der drei Abgeordneten für meinen Wahlkreis möchte ich Sie nach Ihrer Haltung zum Thema „Lobbyregister“ fragen.

Am Donnertag, 22.2.2018, wird im Bundestag über den Gesetzesantrag zur Einführung eines Lobbyregisters und seiner Veröffentlichung abgestimmt. Hierbei sind Aspekte wie z.B. Transparenz, Vertraulichkeit, Verantwortlichkeit/Rechenschaft, Erwerb von Fachkompetenz, „Kungelei“, Diskretion zu berücksichtigen.

Wie positionieren Sie sich in Anbetracht dieser Aspekte, die teilweise konträr sind, teilweise einander ausschließen?

Wie gedenken Sie am Donnerstag abzustimmen und von welchen Überlegungen lassen Sie sich bei Ihrem Votum leiten?

Mit freundlichem Gruß

S. D.

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FDP

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre wichtige Anfrage zum verpflichtenden Lobbyregister. Das Thema ist äußerst brisant und führt im Deutschen Bundestag immer wieder zu kontroversen Diskussionen. Umso mehr freue ich mich, dass Sie Ihre Frage an mich gerichtet haben und ich Ihnen meine Positionierung ausführen darf.

Ein verpflichtendes Lobbyregister verspricht in der Theorie mehr Transparenz und Verantwortlichkeit, da es aufzeigt, wer vermeintlich für wen lobbyiert, wer wen steuert und was finanziert wird. Kurz gesagt, es soll die potentielle Einflussnahme von Interessensgruppen auf die Politik nachvollziehbar machen. Eine Registrationspflicht gibt es unter anderem bereits in den USA, Irland und Österreich. Doch die dortigen Regelungen weisen unzählige Mängel und Umgehungsmöglichkeiten auf, sodass die gewünschte Transparenz nicht eingetreten ist und lediglich ein Mehr an Bürokratie geschaffen wurde.

In Deutschland haben wir bereits eine „Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern“, die auf einer freiwilligen Eintragung basiert. Somit ist der Status Quo meiner Meinung nach vollkommen ausreichend und kein weiterer Handlungsbedarf notwendig. Außerdem zeigt die Erfahrung aus dem Ausland, dass die Beziehungen zwischen Abgeordneten und Interessensverbänden nicht durch verpflichtende Maßnahmen regulierbar gemacht werden können. Somit führt die Einführung einer Registrationspflicht lediglich zum Aufbau überflüssiger Bürokratie und zu einer Verlagerung der Lobbyarbeit in andere Räume. Ohnehin spricht die verfassungsrechtlich geschützte Freiheit des Mandates gegen ein solches Register. Schließlich soll demokratisch gewählten Abgeordneten das notwendige Vertrauen in ihre Unabhängigkeit und ihre neutralen Entscheidungsfindungskompetenzen entgegengebracht werden.

Übrigens spielen Verbände und Unternehmen in modernen politischen Prozessen eine wichtige Rolle, da sie Fachwissen und Know-How liefern, worauf Abgeordnete zurückgreifen können und auch sollen. Denn vor wichtigen Entscheidungen müssen Politikerinnen und Politiker mit Betroffenen über die potentiellen Auswirkungen sprechen und Interessen abwägen, um alle Seiten einer Diskussion verstehen zu können. Außerdem ist Lobbyismus nicht nur professionellen Interessengruppen vorbehalten, sondern auch Bürgerinnen und Bürger können an Abgeordnete herantreten, um ihre Sichtweise mitzuteilen. So halte ich einen Raum für offene Gespräche als äußerst wichtig, um Gedanken auszutauschen, neue Standpunkte zu erörtern und aus der Vielfalt an Interessen ein unabhängiges Urteil zu fällen. Dementsprechend stehe ich für solche Gespräche gerne zur Verfügung.

In diesem Sinne positioniere ich mich gegen die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters.

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