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Wie bewerten Sie die geplante Ablösung des GEG durch das Gebäudemodernisierungsgesetz?

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Anette Kramme
SPD
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Frage von Michael F. •

Wie bewerten Sie die geplante Ablösung des GEG durch das Gebäudemodernisierungsgesetz?

Sehr geehrte Frau Kramme,

wie bewerten Sie die geplante Ablösung des GEG durch das Gebäudemodernisierungsgesetz? Insbesondere interessiert mich Ihre Einschätzung hinsichtlich möglicher finanzieller (Mehr-)Belastungen für MieterInnen sowie der in der öffentlichen Diskussion geäußerten Bedenken bezüglich einer möglichen Verfassungswidrigkeit im Hinblick auf das Grundgesetz und das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021.

Ich würde mich freuen, Ihre Position zu diesem Gesetzesvorhaben zu erfahren und insbesondere zu wissen, wie Sie sich im weiteren parlamentarischen Verfahren dazu positionieren werden.

Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass der Wahlkreis Bayreuth eine zukunftsorientierte Entwicklung vorantreibt und die Transformation zu einer nachhaltigen Energieversorgung aktiv gestaltet, statt an fossilen Strukturen der Vergangenheit festzuhalten!

Herzliche Grüße

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr F.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und die kritischen Anmerkungen zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GEG).

In den vergangenen Jahren ist der Einbau von Wärmepumpen deutlich angestiegen. Damit dieser Trend nicht abbricht, hat die SPD-Bundestagsfraktion darauf gedrungen, die bestehende Förderlandschaft für klimafreundliche Heizsysteme zu sichern.

Zugleich bleibt die europäische CO₂-Bepreisung als zentrales klimapolitisches Instrument bestehen. Das heißt: Heizsysteme auf Basis fossiler Energieträger werden, unabhängig von einer Grüngasquote, perspektivisch immer unwirtschaftlicher. Es ist absehbar, dass die Kosten für das Heizen mit Öl und Gas weiter steigen werden. Ergänzend verteuert die CO₂-Abgabe fossile Brennstoffe gezielt, um klimafreundliche Alternativen attraktiver zu machen. Auch wenn der neue Gesetzentwurf hinter dem bisherigen GEG zurückbleibt, gibt es klare Rahmenbedingungen, die Investitionen in klimaverträgliche Heizungen sinnvoll und planbar machen.

Besonders im Fokus steht für mich der Schutz der Mieterinnen und Mieter. Sie entscheiden in der Regel nicht darüber, welches Heizsystem Vermieter:innen einbauen, müssen aber die laufenden Kosten schultern. Wird heute eine neue Gas- oder Ölheizung installiert, kann dies in den kommenden Jahren zu deutlich steigenden Nebenkosten führen. Damit Mieter:innen nicht zu Leidtragenden solcher Entscheidungen werden, haben wir als SPD-Fraktion in den Verhandlungen durchgesetzt, dass die Kostenrisiken künftig zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen aufgeteilt werden. Dies soll überall dort gelten, wo Heizungen genutzt werden, die auf fossilen Brennstoffen beruhen. Unser Ziel ist, Klimaschutz so zu gestalten, dass er bezahlbar bleibt und Mieter:innen wirksam vor übermäßigen Heizkostensteigerungen geschützt werden.

Sie sprechen darüber hinaus die Frage der Verfassungsmäßigkeit an. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Klimabeschluss von 2021 unmissverständlich klargestellt, dass der Staat verpflichtet ist, wirksame Maßnahmen zum Klimaschutz zu ergreifen und die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu sichern. Entscheidend ist daher, dass auch das Gebäudemodernisierungsgesetz in der Praxis zu einer spürbaren Minderung der Emissionen im Gebäudesektor beiträgt und Klimaziele nicht nur in die Zukunft verschiebt. Vor diesem Hintergrund halte ich es für notwendig, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren sehr genau daraufhin zu prüfen, ob er dem vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anspruch an Generationengerechtigkeit und wirksamen Klimaschutz genügt.

Trotz der erkennbaren Abschwächungen ist wichtig zu betonen: Die vorhandenen Instrumente, von der CO₂-Bepreisung über die Förderprogramme bis hin zu neuen mieterschützenden Regelungen, senden weiterhin klare Signale in Richtung klimafreundlicher Investitionen. Im weiteren parlamentarischen Verfahren werde ich mich dafür einsetzen, dass diese Signale erhalten und wo möglich verstärkt werden, dass die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus dem Klimabeschluss konsequent berücksichtigt werden und dass Mieterinnen und Mieter nicht die Verlierer klimapolitischer Kompromisse werden.

Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme

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