Sind Sie wie Staatsrat Fries der Auffassung, daß die zuviel gezahlten Beträge (wie bei der bisherigen Prüfung der verschwundenen Akten Ihres Ressorts herauskam) nicht zurück gefordert werden sollen?

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Anja Stahmann
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Frage von Joachim L. •

Sind Sie wie Staatsrat Fries der Auffassung, daß die zuviel gezahlten Beträge (wie bei der bisherigen Prüfung der verschwundenen Akten Ihres Ressorts herauskam) nicht zurück gefordert werden sollen?

Sehr geehrte Frau Stahmann, im Fernsehen bei "buten und binnen" sowie in der Presse bezeichnete Staatsrat Fries die zuviel gezahlten Unterhaltsvorschüsse in Höhe von (Stand letzter Woche) 60.000 € als geringen Schaden. Eine Rückforderung hält er, weil die Beträge ja an Alleinerziehende gezahlt wurden, für nicht erforderlich. Teilen Sie diese Meinung und Rechtsbeugung?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Die bisher festgestellten Überzahlungen betreffen Zahlungen an Alleinerziehende und stammen aus den Jahren 2004 bis 2017. Eine Rückforderung, selbst wenn man sie für geboten hielte, wäre rechtlich gar nicht möglich, weil inzwischen die Verjährung eingetreten ist.