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Wie verhindern Sie, dass diese Kürzung am Ende genau die Menschen trifft, die dringend psychotherapeutische Hilfe brauchen?

Anna Lührmann
Anna Lührmann
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Sofia W. •

Wie verhindern Sie, dass diese Kürzung am Ende genau die Menschen trifft, die dringend psychotherapeutische Hilfe brauchen?

Zum 01.04.2026 wurde die Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 % gesenkt (Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11.03.2026). Gleichzeitig liegt die durchschnittliche Wartezeit auf einen Therapieplatz aktuell bei mindestens 142 Tagen. Viele Praxen arbeiten bereits am Limit ihrer Kapazitäten, sodass zusätzliche wirtschaftliche Belastungen das Angebot weiter verknappen könnten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie verhindert werden kann, dass insbesondere schwer belastete Patient:innen noch länger auf dringend benötigte Hilfe warten.

Anna Lührmann
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Guten Tag Frau W.

Vielen Dank für Ihre Frage.

Wir brauchen nachhaltige Reformen und strukturelle Verbesserungen in der psychotherapeutischen Behandlung. Pauschale Kürzungen werden die bestehende Fehlsteuerung und die finanzielle Schieflage innerhalb des Gesundheitssystems nicht lösen können. Durch vielfältige gesellschaftliche Krisen erleben wir derzeit einen Anstieg psychischer Belastungen, besonders unter Kindern und Jugendlichen. Das Hilfesystem wird der steigenden Nachfrage nach Unterstützungs- und Behandlungsbedarfen zunehmend nicht mehr gerecht und stößt schon heute an seine Kapazitätsgrenzen. Insgesamt sind die Zugänge zum Hilfesystem mit zu vielen Hürden belastet. Es ist nicht hinzunehmen, dass viele Menschen in einer psychischen Krise monatelang aufpassende Hilfe warten müssen und die Suizidzahlen weiter steigen. Alle Menschen mit Hilfebedarf sollen im Bedarfsfall niedrigschwellige Zugänge zu passgenauen psychosozialen und therapeutischen Angeboten haben. Bisher hat die Bundesregierung keine strukturellen Reformen in der Psychotherapie, noch nicht einmal die angekündigte separate Bedarfsplanung für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen, vorgelegt.

Anlässlich der Honorarkürzungen in der Psychotherapie haben wir deshalb den Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (Drucksache 21/4954) in den Deutschen Bundestag eingebracht: https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104954.pdf

Wir fordern darin, eine Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung, die sich an dem aktuellen Hilfebedarf orientiert. Zusätzlich soll die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in einer eigenen Bedarfsplanung festgelegt werden. Denn Kinder und Jugendliche können keine langen Strecken zu einer Praxis überwinden. Sie brauchen ein Versorgungsangebot vor Ort, das auch mit ihrer Kita, Schule oder kommunalen Unterstützungsangeboten vernetzt werden kann. Und wir wollen, dass die Versorgung in Stadt und Land angeglichen wird, um gleiche gesundheitliche Lebensverhältnisse zu schaffen. Obwohl Menschen auf dem Land nicht seltener psychisch erkranken als Menschen in der Stadt, sind in ländlichen Regionen oder in Gebieten wie dem Ruhrgebiet nur halb so viele psychotherapeutische Versorgungsangebote vorgesehen wie in der Stadt. Diese Schieflage muss endlich begradigt werden. Und: für Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen müssen wir gezielt mehr Versorgungsangebote schaffen, damit sie besseren Zugang in die ambulante Versorgung haben. Klar ist auch: Nur mit ausreichend Fachkräften ist die Patientenversorgung von morgen gesichert. Deshalb fordern wir endlich eine Absicherung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung.

Unsere Fraktion wird sich im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz dafür einsetzen, dass angemessene finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen in der psychotherapeutischen Versorgung geschaffen werden. Psychische Gesundheit darf nicht vom Versicherungsstatus abhängen. 

Viele Grüße

Anna Lührmann

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