Am 23.06. gab es im BT einen Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, waren Sie zugegen?

Portrait von Annette Widmann-Mauz
Annette Widmann-Mauz
CDU
100 %
22 / 22 Fragen beantwortet
Frage von Andreas R. •

Am 23.06. gab es im BT einen Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, waren Sie zugegen?

Im besagten Antrag geht es um schnelle unbürokratische Aufnahme der afghanischen Ortskräfte. Der Antrag wurde zusammen von Union, SPD und AfD abgelehnt. Es wurde bereits seit Mai gewarnt von Experten, dass die Städte in Afghanistan nahezu kampflos an die Taliban fallen würden. Waren Sie zugegen und haben mit der Fraktion gestimmt, wenn Sie nicht da waren, hätten Sie trotzdem mit der Fraktion gestimmt und wenn ja warum?

Portrait von Annette Widmann-Mauz
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr R.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Bundesregierung steht zu ihrem klaren Bekenntnis, dass wir Afghanistan und seine Menschen nicht allein lassen. Durch die Luftbrücke von Kabul nach Taschkent und weiter nach Deutschland konnten wir innerhalb weniger Tage mehrere tausend Menschen aus Afghanistan evakuieren.

Mit dem Ende des militärischen Evakuierungseinsatzes endet nicht unser Engagement, verbliebene deutsche Staatsangehörige, ehemalige Ortskräfte und andere besonders schutzbedürftige Personen nach Deutschland zu holen. Die Bundesregierung setzt alles daran, unserer Verantwortung für diese Menschen gerecht zu werden. Dazu nutzen wir weiterhin alle Möglichkeiten, ein beschleunigtes und flexibles Aufnahmeverfahren durchzuführen, so dass ehemalige Ortskräfte mit ihren Kernfamilien in Deutschland aufgenommen werden können. Hierzu haben wir die Voraussetzungen für einfache, beschleunigte Visaverfahren geschaffen.

In dem von Ihnen angesprochenen Antrag fordern die Grünen ein "Gruppenverfahren für die großzügige Aufnahme afghanischer Ortskräfte", bei dem die Beweislast umgekehrt werden soll: Nicht die Antragsteller sollten ihre individuelle Gefährdung darlegen, sondern bei der Verweigerung einer Visumerteilung hätte die Bundesregierung darlegen müssen, weshalb die betreffende Ortskraft nicht konkret gefährdet sei. Ein solches Verfahren steht dem erklärten Ziel, möglichst unbürokratische Verfahren zu schaffen, entgegen. Für die betroffenen Behörden wäre ein solches Verfahren nicht durchführbar. Im Übrigen war ich selbst bei der Diskussion des Antrags im Plenum anwesend.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Annette Widmann-Mauz

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Annette Widmann-Mauz
Annette Widmann-Mauz
CDU