Wann erhalten Pflegekinder mit Behinderung in Baden-Württemberg die selbe Unterstützung wie behinderte Kinder in Herkunftsfamilien?

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Annette Widmann-Mauz
CDU
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Frage von Simone W. •

Wann erhalten Pflegekinder mit Behinderung in Baden-Württemberg die selbe Unterstützung wie behinderte Kinder in Herkunftsfamilien?

3Jahre gab es für unser Pflegekind keine behinderungsbedingte Unterstützung oder Beratung, dann sollte er mit Vollzeitinklusion in den Kiga. Dies wurde in TÜ nicht akzeptiert.Analog des BTHG haben wir Einzelasistenz zur Teilhabe gerichtlich erstritten.Ergebnis, das Jugendamt wollte uns das Kind wegnehmen und günstiger unterbringen.Über20.000€mussten wir einsetzen um dies zu verhindern.Wir haben ALLE PARTEIEN ANGESCHRIEBEN,nur die Linke stand uns bei.Statt Pflegeeltern zu fördern wird Überforderung unterstellt, Kinder in Heime gesteckt oder diese können jahrelang da keine Inklusion finanziert wird nicht zur Schule.Als aktiver Beistand erlebe ich dies immer wieder,sehe auch wie leibliche Familien mit behinderten Kindern unterstützt werden.Wo sind Sie wenn wir unsere Politiker benötigen?Wer ist außerhalb Wahlen Ansprechpartner?Ist Ihnen bewusst, wie viele Pflegekinder jedes Jahr ihre Familien verlassen müssen, da sie ohne Unterstützung nicht tragbar sind und wie viele Heimkosten entstehen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bedauere es sehr, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen alleine gelassen fühlen. Leider haben Sie sich mit Ihrem Anliegen nicht an mein Abgeordnetenbüro gewandt, so dass mir eine direkte Stellungnahme auch nicht möglich war. Dabei handelt es sich um eine Frage der Umsetzung des Jugendhilferechts auf kommunaler Ebene. Aus meiner Sicht ist es mit dem Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII auch im Lichte des § 8 SGB IX und Artikel 23 Abs. 2 UN-BRK, der u.a. die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Pflegschaft verbietet, grundsätzlich nicht vereinbar, Eltern behinderter Pflegekinder hier höhere Hürden aufzuerlegen als Eltern nichtbehinderter Pflegekinder, wenngleich das Wunsch- und Wahlrecht nach aktueller Rechtslage bei "unverhältnismäßigen Mehrkosten" eingeschränkt werden kann.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der grundsätzlichen Problematik, auf die Sie hinweisen, bewusst sind. Daher hat der Deutsche Bundestag auf Initiative unserer Fraktion zu dem in diesem Frühjahr verabschiedeten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz einen Entschließungsantrag verabschiedet, in dem wir die Bedürfnisse von Pflegefamilien, in denen Pflegekinder mit Behinderungen aufwachsen, künftig besonders in den Blick nehmen wollen. Vor diesem Hintergrund trage ich Ihr Anliegen daher gerne noch einmal an die zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker meiner Fraktion weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Annette Widmann-Mauz

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