Was unternehmen Sie bezüglich der Honorarkürzungen der Psychotherapeut*innen zum 1. April 2026?
Zum 1. April 2026 drohen Honorarkürzungen von 4,5% für Psychotherapeut*innen, obwohl der Anteil der psychotherapeutischen Leistungen im Gesundheutssystem bei ca 0,5% liegt und dieser Anteil dem Gesundheitssystem prozentual wirklich wenig einspart. Gleichzeitig wird die Versorgungs der GKV-Versicherten weiter drastisch eingeschränkt. Wie Sie sicher aus dem engen oder erweiterten Familien- oder Bekanntenkreis wissen, ist es schon heute sehr schwer einen Psychotherapieplatz in angemessener Zeit zu finden - OBWOHL die AU-Tage durch psychische Leiden auf Platz 2 stehen und für die ganze Gesellschaft wahnsinnig teuer sind!
Schon heute ist die Vergütung von Privatpatient*innen deutlich besser als die der GKV. Der Anreiz nach einer wirlich zehrenden, teuren und langen Ausbildung zur Psychotherapeutin noch einen Kassensitz zu kaufen und GKV-Patient*innen zu versorgen wird weiter sinken.
Ich bitte Sie inständig sich für eine Beanstandung des Beschlusses nach Paragraph 94 SGB V einzusetzen.
Sehr geehrte Frau M.,
ich teile Ihre Sorge – als Gesundheitspolitiker und auch aus meiner eigenen beruflichen Erfahrung als Neurologe heraus.
In meiner Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen habe ich den Prozess aufmerksam begleitet. Es ist unverständlich, dass ausgerechnet Psychotherapeut*innen zukünftig weniger für die Behandlung von GKV-Versicherten erhalten sollen. Psychotherapeutische Arbeit muss adäquat finanziert werden.
Meine fachlich zuständige Kollegin hat sich an das Bundesministerium für Gesundheit gewandt, um die Möglichkeiten einer Beanstandung der Entscheidung der Selbstverwaltungspartner durch das Ministerium zu erfragen bzw. das Ministerium aufzufordern, diese Möglichkeiten zu nutzen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die fachliche Aufsicht, die es auch nutzen soll.
In einer Situation, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung stetig steigt, Wartezeiten für viele Patient*innen unzumutbar lang sind und Praxen zugleich unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen, ist eine pauschale Honorarkürzung natürlich ein verheerendes Signal. Wenn Praxen wirtschaftlich unter Druck geraten und Fehlanreize zu Ungunsten von GKV-Versicherten entstehen, gefährdet das die psychotherapeutische Versorgung und vor allem jüngere Patient*innen leiden unter diesen Folgen.
Was wir stattdessen brauchen, sind nachhaltige Reformen und strukturelle Verbesserungen. Pauschale Kürzungen werden die bestehende Fehlsteuerung und die finanzielle Schieflage innerhalb des Gesundheitssystems nicht lösen können.
Durch vielfältige gesellschaftliche Krisen erleben wir derzeit einen Anstieg psychischer Belastungen, besonders unter Kindern und Jugendlichen. Das Hilfesystem wird der steigenden Nachfrage nach Unterstützungs- und Behandlungsbedarfen zunehmend nicht mehr gerecht und stößt schon heute a seine Kapazitätsgrenzen. Insgesamt sind die Zugänge zum Hilfesystem mit zu vielen Hürden belastet. Es ist nicht hinzunehmen, dass viele Menschen in einer psychischen Krise monatelang auf passende Hilfe warten müssen und die Suizidzahlen weiter steigen. Alle Menschen mit Hilfebedarf sollen im Bedarfsfall niedrigschwellige Zugänge zu passgenauen psychosozialen und therapeutischen Angeboten haben. Eine neue Bedarfsplanung ist überfällig. Unser Ziel sind mehr Hilfen und weniger Stigma.
Ich werde weiterhin dafür einstehen, dass angemessene finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen werden. Psychische Gesundheit darf nicht vom Versicherungsstatus abhängen.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Grau
