Frage an Arnold Vaatz bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Arnold Vaatz
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Frage von Juergen V. •

Frage an Arnold Vaatz von Juergen V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Vaatz,

aufgrund ihrer Antwort zur Thematik Abgeordnetenbestechung des H. K., stellen sich mir noch weitere Fragen. Wieso haben 160 Staaten das UNAC Antikorruptionsabkommen ratifiziert und wenige wie bspw. Syrien, Sudan, Saudi-Arabien und Deutschland noch nicht? Warum wird sogar neben den Oppositionsparteien vom EU Europarat und 30 DAX Managern vom Bundestag eine Ratifizierung gefordert? Sind sie der Auffassung dass die jetzige Regelung auch für die künftigen Parlamente ausreicht? Durch den vermehrten "Seitenwechsel" und Doppelinteressen (Hr. MdB Spahn) von Abgeordneten ist eine Ratifizierung meines Erachtens daher unvermeidlich. Da die Entscheidungen zu Nebeneinkünften und Ratifizierung des Antikorruptionsgesetz scheinbar nicht dem Fraktionszwang unterliegen, bitte ich Sie den nächsten Antrag der Opposition zuzustimmen.

Mit bestem Dank für die Beantwortung der Fragen

J.V.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Vans,

ich finde es erfreulich, das bereits über 160 Staaten das Übereinkommen gegen Korruption der Vereinten Nationen unterzeichnet haben und sich damit zur Bestrafung der Korruption gegenüber Amtsträgern und zur internationalen Zusammenarbeit verpflichten. Dies stellt zweifellos eine Verbesserung dar.

Warum Deutschland diese Konvention bislang nicht unterzeichnet hat, habe ich in meinen Antworten zu diesem Thema mehrfach verdeutlicht. Das deutsche Strafrechtsystem umfasst korrupte Handlungen umfassender als es das UNAC Antikorruptionsabkommen vorsieht, eine Unterzeichnung wäre daher ein strafrechtlicher Rückschritt und wahrscheinlich mit dem Deutschen Grundgesetz nicht vereinbar. Aufgrund dieser verfassungsrechtlichen Bedenken wird ein Gesetzentwurf erarbeitet, dessen Verabschiedung einer Unterzeichnung des Abkommens entspricht und mit dem Grundgesetz im Einklang steht. Erst ein Gesetzentwurf, der vor dem Bundesverfassungsgericht bestand hätte, entspräche den Forderungen nach Ratifizierung und würde auch meine Stimme erhalten. Die vorhandenen, strafrechtlichen Regelungen im Bereich der Korruption sowie der Abgeordnetenbestechung in Deutschland halte ich für ausgefeilt und praxistauglich.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz