Frage an Arnold Vaatz von erich d. bezüglich Soziale Sicherung
sehr geerhter herr vaats
ich war 34 monate wegen republikflucht in haft,unter anderem auch in bautzen.die damalige bundesrepublik hat mir dieses leid nicht zugefügt,sondern die ddr.daher bin ich sehr dankbar für die entscheidung eine opferrente zu zahlen.nun würde ich gern wissen,ab wann man diese beantragen kann und bei welcher behörde man die antragsformulare erhält.
Sehr geehrter Herr Dittmar,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Zuständig sollen die Länder sein, in denen die Verfolgung stattgefunden hat. Es ist geplant, die Zuständigkeit für die Gewährung der Zahlung der Zuständigkeit für die Gewährung der Kapitalentschädigung im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz folgen zu lassen. Wann ein Antrag gestellt werden kann, kann derzeit noch nicht genau bestimmt werden. Das Gesetz soll nach Verkündung in Kraft treten. Es ist beabsichtigt, dass Gesetz im Bundestag noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Ich bin guter Hoffnung, dass dies ebenfalls für den Bundesrat zutrifft, dessen Zustimmung das Gesetz bedarf. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, damit ist es verkündet.
Gern halte ich Sie über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden, bedarf dazu jedoch Ihrer Anschrift.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz