Frage an Arnold Vaatz von Joachim N. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Vaatz,
am 10.02.2007 habe ich Ihnen zwei Fragen gestellt.
Ich bitte Sie höflichst, diese Fragen baldmöglichst zu beantworten.
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Naumann,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben.
Es ist ein Gesetzentwurf geplant, der Einschnitte in die Versorgung der politischen Leitungsebene des Bundes vorsieht. So sollen u. a. die Bezugsdauer von Übergangsgeldern deutlich gekürzt, die Altersgrenze für den Bezugsbeginn des Ruhegehaltes angehoben und die Mindestamtszeit für den Bezug des Ruhegehaltes heraufgesetzt werden.
Richtig ist, dass darüber hinaus Regelungen zur Mindestabsicherung für die Mitglieder des letzten Ministerrates der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vorgesehen sind, die aufgrund der ersten und gleichzeitig letzten freien Wahlen der Volkskammer der DDR am 18. März 1990 in ihr Amt kamen und mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben. Die historische Bedeutung ihrer Arbeit und ihre Stellung als einzige demokratisch legitimierte Mitglieder des Ministerrates gebieten eine Mindestabsicherung.
Der anspruchsberechtigte Personenkreis erhält Ruhegehalt in Höhe von 7 % eines Amtsgehaltes eines Bundesministers. Die Höhe von 7 % orientiert sich an einem Viertel des Ruhegehaltssatzes nach vier Jahren Amtszeit für Bundesministerinnen und Bundesminister.
Die Anrechnung von anderweitigen Einkünften ist vorgesehen. So sollen Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen und Rentenzahlungen auf das Ruhegeld angerechnet werden. Bisher erfolgte eine Anrechnung nur auf das Übergangsgeld.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz