Frage an Arnold Vaatz von Ingo B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Vaatz!
Ich habe mich gefreut das eine SED Opferpension verabschiedet wird,die ich auch nach dem Strafrechtlichen Rehabilitationsgesetz erhalten werde.Ich habe daher eine Frage zur Bedürftigkeit.Mir steht ein Einkommensfreibetrag von 1035 € zu wie ich lesen konnte.
Wie wird das aber geregelt wenn mein monatliches Einkommen z.B. 1150 € beträgt,bekomme ich dann etwas weniger Opferpension oder fällt sie dabei ganz weg.
Mit freundlichen Gruß
I. Brandt
Sehr geehrter Herr Brandt,
gern antworte ich Ihnen auf Ihre Anfrage.
Überschreitet das Einkommen die Grenze um einen Betrag, der geringer ist als 250 Euro, so erhält der Berechtigte den Differenzbetrag.
Ich möchte Sie bitten, mir Ihre vollständige Adresse über meine offizielle e-mail-Adresse arnold.vaatz@bundestag.de zu kommen zu lassen, damit ich Ihnen ein ausführliches Schreiben über den aktuellen Sachstand zusenden kann. Dies ermöglicht es mir auch, Sie regelmäßig über den weiteren Verlauf zu informieren.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz