Frage an Arnold Vaatz von Angelika H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Vaatz,
muss nach dem 3.Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften vom Juni 2007 lt. § 8 Abs. 1 BerRehaG ein Antragsteller in seiner wirtschaftlichen Lage heute noch "verfolgungsbedingt" beeinträchtigt sein?
In der Änderung des Gesetzes vom 03.08.2005 habe ich gelesen, dass Verfolgte die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, Anspruch auf Ausgleichsleistung haben. Also kein Wort von "verfolgunsbedingt".
Vielen Dank für ihre Bemühungen
Angelika Hoffmann
Sehr geehrte Frau Hoffmann,
vielen Dank für Ihre Mail. § 8 BerRehaG wurde durch das 3. Gesetz zur Verbesserung rehabilitationsrechtlicher Vorschriften nicht geändert. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an mich unter arnold.vaatz@bundestag.de oder an MdB Arnold Vaatz, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, bitte unter Angabe Ihrer Postanschrift.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz