Frage an Arnold Vaatz von Alexander H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Vaatz,
Ich wurde am 26.061989 von den damaligen Behörden (MfS) der DDR wegen § 213 inhaftiert und wurde aus diesem Grund zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt . Auf Grund der damaligen Amnestie für politische Gefangene wurde ich am 20.11.1989 entlassen. Meine Frage an Sie, habe ich für diesen Zeitraum einen Anspruch auf eine Rente für ehemalige politische Gefangene der DDR , da ich die komplette Haftzeit von einem Jahr und vier Monaten auch ´abgesessen` hätte .
Mit freundlichem Gruß
Alexander Herrmann , ehem. politischer Gefangener
Sehr geehrter Herr Herrmann,
vielen Dank für Ihre Email, die ich Ihnen gern beantworten möchte.
Maßgeblich für die Berechnung der Mindesthaftdauer ist der Beginn und das Ende der Haft, die im Rehabilitierungsbeschluss des zuständigen Landgerichts angegeben sind, in dessen Bezirk nach Maßgabe der Bezirksgerichtsgrenzen vom 3. Oktober 1990 das erstinstanzliche Strafverfahren oder das Ermittlungsverfahren durchgeführt worden ist.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz