Frage an Arnold Vaatz von Dr. Sibylle P. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Vaatz,
nach 1968 wurde ich politischer Häftling in Prag. Nicht zuletzt, weil DDR Verwandte mich auspitzelten. Aus den Regelungen der Opferrente falle ich raus, weil ich nicht auf dem Gebiet der DDR gesessen habe. Welchen Weg empfehlen Sie mir, damit ich trotzdem in den Genuss einer Opferrente komme.
Mit freundlichem Gruß
Sibylle Plogstedt
Sehr geehrte Frau Plogstedt,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Nach § 25 Abs. 2 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes werden Leistungen nach den § 17a StrRehaG auch Personen gewährt, die eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes erhalten haben
1. für einen Gewahrsam, der auf einer Verurteilung durch ein deutsches Gericht oder auf einer der in § 1 Abs. 5 genannten strafrechtlichen Maßnahmen beruht, wenn diese Bescheinigung vor Inkrafttreten dieses Gesetzes beantragt worden ist, oder
2. weil sie im Zusammenhang mit der Errichtung oder Aufrechterhaltung der kommunistischen Gewaltherrschaft im Beitrittsgebiet dort ohne Verurteilung durch ein deutsches Gericht oder ohne eine der in § 1Abs. 5 genannten strafrechtlichen Maßnahmen in Gewahrsam genommen oder in Gewahrsam gehalten wurden.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz