Frage an Arnold Vaatz bezüglich Soziale Sicherung

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Arnold Vaatz
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Frage von Ulrich B. •

Frage an Arnold Vaatz von Ulrich B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Vaatz,

frustrierend habe ich zur Kenntnis genommen, dass selbst 16 Jahre nach der Wiedervereinigung der Rentenwert (West) immer noch 13,76% höher ist als der Rentenwert (Ost).
Aus meiner Sicht ist das eine klare Diskriminierung der Ostdeutschen.

In meinem konkreten Fall ist die Sache zudem noch ziemlich grotesk: Der Stammsitz des Arbeitgebers meiner Frau und von mir ist in den Altbundesländern und unser gemeinsamer Hauptwohnsitz in Bayern.
Lediglich der Beschäftigungsort meiner Frau ist in der Nähe von München und meiner in Dresden. Allein das führt dazu, dass im Vergleich zu meiner Frau jeder Euro, den ich in die Rentenkasse einzahle, nur knapp 88 Cent wert ist.
Ostdeutsche Arbeitnehmer werden somit doppelt bestraft, da zudem ihre Einkünfte (und damit Rentenpunkte) niedriger ausfallen als die ihrer westdeutschen Kollegen.

- Warum sind die in Deutscher Mark und Euro eingezahlten Beiträge in die Rentenversicherung weniger wert als die der Arbeitnehmer in Westdeutschland?
- Wann soll diese Ungleichbehandlung korrigiert werden?
- Werden Sie sich persönlich für eine Korrektur dieser Ungerechtigkeit einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ulrich Bergt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bergt,

vielen Dank für Ihre e-mail über abgeordnetenwatch, in der Sie die Anpassung des Rentenwertes Ost an den Vergleichswert West thematisieren.

Die beschlossene Anpassungssystematik der sogenannten Ostrenten auf Westniveau funktioniert - nach den Grundsätzen des Rentenüberleitungsgesetzes. Darin ist das Rentenniveau an die wirtschaftliche Entwicklung und das Lohnniveau der in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen stehenden Arbeitnehmer gekoppelt. Die Unterschiede, die in diesen Bereichen zwischen West- und Ostdeutschland bestehen, kennen Sie aus eigener Erfahrung, wenn Sie München und Dresden vergleichen.

Vor der Wiedervereinigung gab es in beiden Teilen Deutschlands zwei unterschiedliche Alterungssicherungssysteme. Mit dem Staatsvertrages wurde der Beschluß zur Zusammenführung der Rentenversicherung gefaßt. Dabei wurde die Angleichung des Rentenrechts von dem Ziel geleitet, das westdeutsche System, welches auf Lohn- und Beitragsbezogenheit beruht, auf Ostdeutschland zu übertragen. Dieser Zielsetzung machte es notwendig, bei der Festsetzung der maßgeblichen Rechengrößen die unterschiedlichen Lohnniveaus auf der Beitrags- und auch der Leistungsseite zwischen Ost- und Westdeutschland zu berücksichtigen. Dies war und ist notwendig, um Verwerfungen zwischen Beitragszahlern und Rentnern in den neuen Bundesländern zu vermeiden.

Auch die Rentenanwartschaften in den neuen Bundesländern werden aus dem Individualentgelt und dem Durchschnittsentgelt ermittelt. Allerdings wird hier die regionalbedingt niedrigere Höhe der Individualentgelte berücksichtigt. Es ist sichergestellt, daß auch ein Durchschnittsverdiener in den neuen Bundesländern für ein Jahr Ost- Durchschnittsverdienst einen Entgeltpunkt erhält.

Die Angleichung ist bis auf etwa 12 Prozent bereits erfolgt. Damit ist sie stärker fortgeschritten, als bei den Löhnen und Gehältern, die eine durchschnittliche Differenz von immer noch 18 bis 20 Prozent haben.

Ihre Forderung nach einer pauschalen Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an West, was nur ohne Bezug zur Lohnentwicklung möglich wäre, stellt uns vor zwei Probleme:
1. Es würde ein einzelnes Element des Rentensystems herausgegriffen. Das Rentensystem muß aber als Ganzes betrachtet werden, sonst gibt es Verwerfungen innerhalb des Systems.
2. Sofern die Angleichung auf der Basis einer Pauschalisierung vorgenommen wird, würde die Relation der Lohnersatzleistungen zu den versicherten Entgelten in den neuen Bundesländern im Vergleich zu den entsprechenden Relationen in den alten Bundesländern verändert werden.

Insgesamt dürfen wir auch nicht unbeachtet lassen, daß innerhalb der Rentenversicherungen Transferzahlungen von West nach Ost in Höhe von rund 1,2 Beitragspunkten gezahlt werden. Aber auch, dass in den neuen Ländern die gesetzliche Rente beinahe ausschließlich das einzige Einkommen ist. Die nicht vorhanden gewesene Aufbaumöglichkeit von betrieblicher und privater Vorsorge kann aber nicht dem umlagefinanzierten gesetzlichen Rentensystem aufgetragen werden.

Aus diesen Gründen sieht der bestehende Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD keine weitergehende Rentenanpassung vor.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz