Frage an Arnold Vaatz bezüglich Kultur

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Arnold Vaatz
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Frage von Ronny K. •

Frage an Arnold Vaatz von Ronny K. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Vaatz,

da ich gestern nicht dazu kam Ihnen persönlich meine Frage zu stellen, nun über diesen Weg:
Bezüglich des Bürgerentscheides zur Waldschlösschenbrücke stimmen wir völlig überein, dass nach sächsischen Recht, dieser nun umgesetzt werden kann. Ich frage mich nur, warum in einer Zeit in der gerade geklärt wird, wie bindend Beschlüsse der UNESCO für deutsches, sächsisches und Gemeinderecht sind, die Staatsregierung in Sachsen die Klärung dieser Rechtsunsicherheiten nicht abwartet. Somit entsteht der Eindruck, dass aus Angst vor eventuellen neuen Gesetzeslagen Tatsachen geschaffen werden.

Mit freundlichem Gruß

Ronny Keydel

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CDU

Sehr geehrter Herr Keydel,

es gibt keine Rechtsunsicherheit in Sachsen in Bezug auf die Bindekraft von Beschlüssen der UNESCO, das haben das Bundesverfassungsgericht, der sächsische Verfassungsgerichtshof und das Oberverwaltungsgericht eindeutig festgestellt. Danach stehen dem Bau der Waldschlößchenbrücke keine völkervertraglichen Verpflichtungen der Welterbekonvention entgegen. Da die Ratifizierung der Welterbekonvention auf der Grundlage eines Kabinettsbeschlusses der Bundesregierung erfolgte und bislang kein Transformationsgesetz existiert, hat die Welterbekonvention keinen Einfluss auf innerstaatliches sächsisches Recht.

Durch den Streit um die Waldschlößchenbrücke ist der Wunsch nach einer gesetzlichen Umsetzung der Welterbekonvention in innerdeutsches Recht geäußert wurden. Ich stehe diesem Anliegen aufgeschlossen gegenüber. Doch selbst wenn ein solches Transformationsgesetz erlassen wird, hätte es keine rückwirkende Bedeutung für den Bau der Brücke. Genauere Informationen finden Sie dazu auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichtes und des sächsischen Oberverwaltungsgerichtes.

Die Landeshauptstadt Dresden sowie der Freistaat Sachsen müssen also keine Rechtsunsicherheiten abwarten oder schaffen aus Angst vor eventuell neuen Gesetzeslagen Tatsachen, sondern kommen ihrer Pflicht der Umsetzung von rechtskräftigen Beschlüssen nach.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz