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Wann kommt die Pauschale Beihilfe in Hessen?

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Astrid Wallmann
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Frage von Stefan B. •

Wann kommt die Pauschale Beihilfe in Hessen?

Sehr geehrte Frau Wallmann, im Koalitionsvertrag steht, dass die derzeitige Sachleistungsbeihilfe vor dem Hintergrund einer möglichen Einführung der Pauschalen Beihilfe evaluiert werden soll. Wie ist hier der Stand? Ich zahle derzeit monatlich rund 1150 Euro freiwillig für die KV, weil ich hoffe, dass die Pauschale Beihilfe bald kommt.... Bitte geben Sie mir einen Hinweis zum zeitlichen Horizont der Umsetzung. Herzlichen Dank im voraus.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.

vielen Dank für Ihre Nachricht, auf die ich gerne wie folgt eingehe:

Mit der in Hessen gewährten Sachleistungsbeihilfe eröffnet die Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO) freiwillig gesetzlich versicherten Beihilfeberechtigten sowie ihren Angehörigen eine einzigartige Möglichkeit, einer finanziellen Erleichterung. Berechtigte können bis zur Höhe der Hälfte ihrer Krankenversicherungsbeiträge (§ 5 Abs. 5 HBeihVO) ihre Beitragslast erleichtern. Weder der Bund noch ein anderes Land gewähren eine solche Leistung. Wie bei allen Beihilfeberechtigten gilt für freiwillig gesetzlich Versicherte Beihilfefähigkeit nur für tatsächlich entstandene Aufwendungen. Hierdurch wird Missbrauchsrisiken begegnet und der Landeshaushalt vor rechtsgrundlosen Ausgaben geschützt. Als Nachweis für in Anspruch genommene Sachleistungen genügt bei der Beihilfestelle die sog. Kostenfreie Patientenquittung.

Der Bund und die anderen Länder haben die Sachleistungsbeihilfe vor Jahrzehnten mit der Folge abgeschafft, dass dort gesetzlich versicherte Beihilfeberechtigte für den vollen Beitrag ihrer Krankenversicherung allein aufkommen müssen. Diese Situation war erst mit ausschlaggebend für die Einführung der optionalen pauschalen Beihilfe in manchen Ländern. In den Ländern, die eine pauschale Beihilfe gewähren, haben Beihilfeberechtigte mit einer Krankenvollversicherung die Option, sich einmalig und unwiderruflich anstelle der herkömmlichen Beihilfe für eine monatliche Pauschalzahlung in Höhe von bis zur Hälfte ihres monatlichen Krankenversicherungsbeitrages zu entscheiden. Der Betrag ist regelmäßig auf eine maximale Höhe gedeckelt, zum Beispiel auf die Höhe der Kosten einer Versicherung im sog. Standardtarif in der PKV.

Der Koalitionsvertrag sieht insofern lediglich vor, dass die Beihilfegewährung für gesetzlich versicherte Beihilfeberechtigte (sog. Sachleistungsbeihilfe) evaluiert wird. Die Evaluierung findet derzeit statt. Mögliche hieraus folgende Anpassungen der Beihilfeverordnung werden sodann umgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Wallmann

 

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