Ich bin dankbar, dass sich die Bundesregierung dieser schwierigen jedoch auch wichtigen Reform angenommen hat. Die Grundproblematik haben Sie in Ihrer Frage ja selbst dargelegt: Immer weniger Menschen zahlen in die Rentenversicherung ein, dagegen steigt die Zahl der Empfänger stetig an.
In Ihrem Fall scheint eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) vorzuliegen. In diesem Fall besteht ein eigenständiger und vollumfänglicher gesetzlicher Versicherungsschutz im Krankheitsfall kraft Gesetzes.
Im System der Beihilfe als beamtenrechtliches Sicherungssystem der Erstattung krankheitsbedingter Aufwendungen ist keine Ungleichbehandlung zwischen freiwillig gesetzlich und privat versicherten Berechtigten angelegt
Bei beihilfeberechtigten Witwen und Witwern, die in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, besteht bereits ein eigenständiger und vollumfänglicher Versicherungsschutz im Krankheitsfall kraft Gesetzes
Der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Landesregierung in Hessen enthält ein eigenes Kapitel zur Tarifhoheit und Besoldung im öffentlichen Dienst. Danach soll das Beihilfewesen weiterentwickelt werden.
