Wie der Schutz verfahrensrechtlich am besten sichergestellt wird, ist nun im laufenden Beteiligungsverfahren und anschließend im Landtag zu klären – Ihre fachlichen Hinweise gehören genau dorthin.
Wer ein nachvollziehbares Anliegen hat, muss auch in Zukunft Auskunft von Behörden erhalten können. Zugleich halte ich es für richtig, Missbrauch zu begrenzen, sensible Bereiche besser zu schützen und die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung zu sichern.
ch habe dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zugestimmt, weil ich überzeugt bin, dass wir Verantwortung für die langfristige Finanzierbarkeit unseres solidarischen Gesundheitssystems übernehmen müssen.
Ich sehe, dass eine Fokussierung der Antragsrechte auf natürliche Personen die Arbeit von Organisationen und Redaktionen verändern würde – das will ich nicht kleinreden.
Ich halte eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Entwicklung der Lebenserwartung grundsätzlich für sinnvoll – allerdings nur unter klaren Voraussetzungen und mit parlamentarischer Kontrolle.
