Frage an Axel Schäfer bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Axel Schäfer
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Frage von Adrian G. •

Frage an Axel Schäfer von Adrian G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Schäfer,

wie möchten Sie die Leiharbeitnehmer vor WIllkür der Zeitarbeitsunternehmen sowie die Leiharbeitsunternehmen schützen? Wie soll verhindert werden, dass Unternehmen willkürlich Leiharbeiter kündigen. Ich selber bin von Willkürkündigungen betroffen und bin der Meinung, dass die Unternehmen Geld sparen, in dem sie die Leiharbeiter nicht nur schlechter da stehen lass.

Meine nächste Frage: Wie möchten Sie erreichen, dass Bürger mit einer abgeschlossenen Ausbildung schneller in Arbeit kommen? Ich erlebe es auf dem Arbeitsmarkt, dass ältere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Ausbildung es schwerer haben, in Arbeit zu kommen.

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Sehr geehrter Herr Gruchot,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Leiharbeit ist eine Beschäftigungsform, die sich immer weiter ausbreitet. Die Besonderheit ist, dass der Arbeitgeber und das Unternehmen, in dem gearbeitet wird, nicht identisch sind. Hieraus ergeben sich viele Probleme.

In Krisenzeiten werden Leiharbeitnehmer*innen oft als erste entlassen, so wie Sie es selbst erlebt haben. Das ist nicht fair und spätestens mit der Öffnung des Zugangs zu Kurzarbeitergeld für die Leiharbeit auch vermeidbar. Die Firmen sollten diese neue Möglichkeit nutzen, statt ihre Beschäftigten in die Arbeitslosigkeit zu schicken.

Neu in der Coronakrise ist, dass Kurzarbeitergeld während der aktuellen Corona-Pandemie auch für Leiharbeitnehmer*innen beantragt werden. Damit sollen auch in der Leiharbeit Entlassungen von Beschäftigten vermieden werden.
Auch Beschäftigte in der Leiharbeit haben einen Kündigungsschutz. Wenn Sie nicht mehr im Entleihbetrieb (Einsatzbetrieb) eingesetzt werden können und keine neue Arbeit zugewiesen bekommen, rechtfertigt dies keinesfalls Ihre sofortige Kündigung.
Der bisherige Arbeitgeber muss Ihnen zunächst Lohn oder Gehalt weiterzahlen. Der Verleiher ist der Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer/innen und haftet somit auch für die Zeiten, in denen diese nicht eingesetzt werden können. Auch wenn die Leiharbeitsfirma (Verleiher) alle Möglichkeiten ausschöpfen muss, um eine neue Einsatzmöglichkeit zu finden, sieht die Realität leider anders aus. Oftmals wird den Betroffenen lediglich unter Verweis auf den Auftragsmangel betriebsbedingt gekündigt. Oder die zumeist befristeten Arbeitsverträge laufen einfach aus.

Bei Kündigungen können Bestimmungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Kündigungsschutzgesetz und/oder aus Tarifverträgen relevant werden. Außerdem kann auch im Arbeitsvertrag hierzu etwas geregelt worden sein.

Um Arbeitnehmer/innen vor einem unbegründeten und willkürlichen Verlust Ihrer Arbeitsstelle zu bewahren, gibt es in Deutschland zudem den Kündigungsschutz, der auch auf Leiharbeitnehmer/innen Anwendung findet. Der allgemeine Kündigungsschutz ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt und gilt für Arbeitnehmer/innen, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. Demnach ist eine Kündigung rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.

Diese Hinweise finden Sie auch in einem Papier des DGB unter den folgenden Link: https://www.dgb.de/themen/++co++0ab24d70-96ad-11ea-9224-52540088cada

Zu Ihrer zweiten Frage:
Immer mehr Menschen in Deutschland arbeiten auch im fortgeschrittenen Alter. So hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 60 Jahren und mehr seit dem Jahr 2007 fast verdreifacht. Die Zahl der älteren Beschäftigten ist stärker gewachsen als die der Beschäftigten insgesamt.
Auch im europäischen Vergleich ist die Erwerbstätigenquote bei den Älteren überdurchschnittlich hoch. Die Erwerbsneigung Älterer hat in den letzten Jahren im Vergleich zur Erwerbsneigung insgesamt überproportional stark zugenommen.

Ob mit oder ohne Corona-Pandemie: Die Arbeitswelt steckt mitten im Wandel. Beschäftigte sollen beim Strukturwandel der Wirtschaft und in der Corona-Krise noch besser unterstützt werden. Dafür hat der Bundestag das „Arbeit von morgen“-Gesetz beschlossen.

Prozesse wie die Digitalisierung oder der ökologische Umbau des Wirtschaftssystems verändern die Arbeitswelt und bringen neue Herausforderungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit sich. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass alle mithalten können und auch in Zukunft gute Arbeit haben. Wenn sich die Anforderungen an den Job ändern, brauchen die Beschäftigten Möglichkeiten zur Weiterbildung, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Ziel ist es, Arbeitsplätze dauerhaft zu sichern und die hohe Wertschöpfung der Wirtschaft zu erhalten. Und wenn Menschen dennoch ihre Arbeit verlieren, sollen sie über Weiterbildung und Qualifizierung möglichst schnell wieder Arbeit bekommen.

Konkret sieht das Gesetz unter anderem vor, dass die Bundesagentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten, die vom Strukturwandel betroffen sind, noch stärker fördern kann als bisher. Die entsprechenden Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt fallen künftig dann um fünf Prozent höher aus, wenn eine Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder ein entsprechender Tarifvertrag vorliegt, der betriebsbezogen berufliche Weiterbildung vorsieht. Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion durchgesetzt, dass die besonders vom Strukturwandel betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen (zwischen zehn und unter 250 Beschäftigten) um zehn Prozentpunkte höhere Zuschüsse bereits dann erhalten, wenn die beruflichen Kompetenzen von mindestens zehn Prozent der Beschäftigten den betrieblichen Anforderungen voraussichtlich nicht oder teilweise nicht mehr entsprechen. Bei größeren Betrieben müssen es 20 Prozent der Beschäftigten sein, die betroffen sind.

Außerdem werden Beschäftigte in Transfergesellschaften besser gefördert und qualifiziert. Damit wird der Übergang in eine neue Beschäftigung unterstützt, unabhängig vom Alter und Berufsabschluss.

Die SPD-Bundestagsfraktion richtet die Arbeitsmarkt-Instrumente klar auf ein Ziel aus: Beschäftigung und Sicherheit für alle. Denn Wandel braucht Zuversicht für eine gute Zukunft. Die SPD will, dass im Wandel Arbeit geschützt und gestärkt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Schäfer

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