Wie wollen Sie besonders verletzliche Geflüchtete, wie LSBTIQ*, Frauen, traumatisierte Menschen oder Opfer von Folter, vor dem erhöhten Risiko Gewalt in Unterkünften ausgesetzt zu sein, schützen?

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Axel Schäfer
SPD
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Frage von Louise H. •

Wie wollen Sie besonders verletzliche Geflüchtete, wie LSBTIQ*, Frauen, traumatisierte Menschen oder Opfer von Folter, vor dem erhöhten Risiko Gewalt in Unterkünften ausgesetzt zu sein, schützen?

Sehr geehrter Herr Schäfer,
im Wahlprogramm Ihrer Partei steht, dass Sie nachdrücklich gegen Rassismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islamfeindlichkeit, Antifeminismus, Sexismus und LSBTIQ*-Feindlichkeit vorgehen wollen. Wie wollen Sie besonders verletzliche Geflüchtete, wie LSBTIQ*, Frauen, traumatisierte Menschen, Opfer von Folter oder Betroffene von Menschenhandel ,vor dem erhöhten Risiko Gewalt in Unterkünften ausgesetzt zu sein, schützen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Hentschel,

 

vielen Dank für Ihre Frage.

 

Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten. Das Diskriminierungsverbot wegen der geschlechtlichen und sexuellen Identität werden wir in Art. 3 Abs. 3 GG aufnehmen. Das fordert die SPD seit 2011, und wir werden weiterhin dafür kämpfen, die entsprechenden parlamentarischen Mehrheiten hierfür zu bekommen. Hinsichtlich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind wir der festen Überzeugung, dass dieses wichtige Gesetz einer Reform bedarf, um u.a. bisherige Schutzlücken zu schließen.

 

Die SPD hat sich von Beginn an zu den Yogyakarta-Prinzipien (Anwendung der Menschenrechte in Bezug auf sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität) bekannt. Dazu gehört auch, dass wir die Furcht vor Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität als Asylgrund und Grund für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft anerkennen (Prinzip 23: Das Recht auf Asylsuche).

 

Für die Aufnahme von Schutzsuchenden und damit auch für die Begleitung, Beratung und den Schutz queerer Personen sind in erster Linie die aufnehmenden Länder und Kommunen zuständig. Wir begrüßen es sehr, dass es in fast allen Bundesländern sowie Städten und Kreisen Konzepte für die Unterbringung und Begleitung besonders schutzbedürftiger Personengruppen unter den Asylsuchenden entwickelt. In der zurückliegenden Legislaturperiode wurden von Seiten des Bundes bauliche Schutzmaßnahmen für schutzbedürftige Personengruppen in den Flüchtlingsunterkünften gefördert. Die „Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften“ wurden zwischenzeitlich ergänzt durch Standards speziell zur Gruppe schutzsuchender LSBTIQ.

 

Zudem wollen wir dafür sorgen, dass das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein faires und rechtsstaatliches Verfahren garantiert. Spätestens mit dem EuGH-Urteil von 2013 ist klar, dass die sexuelle Identität als Fluchtgrund anerkannt ist. Die existierenden Leitsätze für die Asylentscheider dürfen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern müssen sich in der Entscheidungspraxis des Bundesamtes widerspiegeln. Das gilt in allen Verfahren. Insbesondere und selbstverständlich gilt es Verfassungsrechtsprechung einzuhalten, die es untersagt, Asylsuchende bei Nachforschungen faktisch zu outen. Uns ist weiterhin eine geschlechtergerechte Unterbringung in Flüchtlingsunterkünften sehr wichtig und wollen auch alleinreisende Frauen, Schwangere, Frauen mit Kindern und auch schutzsuchende queere Menschen besonders schützen.

 

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Mit freundlichen Grüßen

 

Axel Schäfer

 

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