Würden Sie sich dafür einsetzen, dass Stellungnahmen psychologischer Psychotherapeut*innen zukünftig im Asylverfahrenberücksichtigt werden?

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Axel Schäfer
SPD
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Frage von Louise H. •

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass Stellungnahmen psychologischer Psychotherapeut*innen zukünftig im Asylverfahrenberücksichtigt werden?

Sehr geehrter Herr Schäfer,
in meinem Praktikum in einem psychosozialen Zentrum für Geflüchtete habe ich die Erfahrung gemacht, dass sich einige Geflüchtete in einem schweren gesundheitlichen Zustand befinden.
Schwere Erkrankungen von Geflüchteten werden meiner Erfahrung nach nicht ausreichend im Asyl- und Aufenthaltsverfahren berücksichtigt, da die Anforderungen an Atteste durch die Asylrechtsverschärfungen der letzten Jahre kaum noch erfüllbar sind. Würden Sie sich dafür einsetzen, dass Stellungnahmen psychologischer Psychotherapeut*innen zukünftig im Asylverfahrenberücksichtigt werden?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Hentschel,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wer einen Antrag auf Asyl oder internationalen Schutz stellt, soll alle notwendige Unterstützung unter einem Dach vorfinden. Dies beinhaltet auch eine angemessene Gesundheitsversorgung inklusive Hilfen bei Traumata. Außerdem muss eine ausreichende ärztliche und psychologische Betreuung gewährleistet sein sowie der Zugang zu (Asylverfahrens-)Beratung und Unterstützung beim Einlegen von Rechtsbehelfen. Wir haben in dieser Wahlperiode eine Asylverfahrensberatung gesetzlich festgeschrieben, die wir flächendeckend und von staatlichen Strukturen unabhängig (von Wohlfahrtsverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen bereitgestellt) ausbauen und angemessen ausstatten wollen. Die Asylverfahrensberatung, die allen Asylsuchenden von Tag eins an zur Seite stehen soll, soll u. a. eine frühzeitige Identifizierung von verfahrens- oder entscheidungsrelevanten Vulnerabilitäten unterstützen. Zudem streben wir den Ausbau von aufsuchenden sozialen und psychologischen Beratungsangeboten an.

Wir werden auch in Zukunft sicherstellen, dass psychisch erkrankte Asylsuchende eine Behandlung entsprechend ihres Bedarfs erhalten. Kritisiert wird häufig, dass psychische Störungen im Regelungstext des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nicht explizit genannt sind. Eine Gesetzesänderung ist aus unserer Sicht aber nicht notwendig, denn Behandlungen psychischer Störungen sind bei entsprechender medizinischer Beurteilung bereits jetzt im Rahmen des AsylbLG möglich. Dort ist ist geregelt, dass zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren ist. Die Bewertung der Erforderlichkeit wird dabei der ärztlichen Einschätzung überlassen. Erfasst werden also auch psychische Erkrankungen.

Nach 18 Monaten des Aufenthalts im Bundesgebiet richtet sich die medizinische Versorgung nach den Regelungen des SGB XII. Dies entspricht weitgehend dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung, so dass auch dann schwere psychische Störungen umfasst sind.

 

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Mit freundlichen Grüßen

 

Axel Schäfer (Bochum)

Mitglied des Deutschen Bundestages

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates

Vorsitzender der Deutsch-Italienischen Parlamentariergruppe

 

Bundestagsbüro

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  axel.schaefer@bundestag.de

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