Dies ist das Ergebnis eines Schlichtungsspruchs des Erweiterten Bewertungsausschusses, nachdem sich die Selbstverwaltungspartner – der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) für die Krankenkassenseite und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für die Leistungserbringer – nicht einigen konnten.