Frage an Aydan Özoğuz bezüglich Gesundheit

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Aydan Özoğuz
SPD
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Frage von Matthias A. •

Frage an Aydan Özoğuz von Matthias A. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Frau Özoguz.

Gerade hat sich die Justizministerin gegen eine Impfpflicht ausgesprochen, und dies mit Gerechtigkeit und der Verfassung begründet. So etwas solle es in Deutschland nicht geben. Es gibt in Deutschland ja eine Impfpflicht gegen Masern für Millionen Menschen (Kinder und Pädagogen), bei denen durchaus auch der Verbleib im Job in Frage steht wenn man sich nicht impfen lässt. Auch Kinder können ja aus der KITA "geworfen" werden. Insgesamt finde ich diese Pflicht gut.
Worin liegt denn hier der Unterschied zu "Covid-19" aus Ihrer Sicht. Wenn Sie eine Impfpflicht ablehnen, müsste dann die Masern-Impfung nicht auch freiweillig sein?
Und hypothetisch gefragt . Wenn ich irgendwann meine Grundrechte nicht wiederbekomme weil sich ungeimpfte genausogut testen lassen können, haben Sie schon eine Idee wie Sie mir das erklären können?

Vielen Dank, und ich wünsche ihnen einen schönen Tag.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr A.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Die Debatte um eine Impfpflicht wird uns wohl noch eine Weile beschäftigen, solange die Pandemie andauert und durch freiwillige Impfangebote keine Herdenimmunität erreicht wird.

Zunächst möchte ich festhalten, dass die Situation bei der Entscheidung über die Masern-Impfpflicht mit der aktuellen nicht zu vergleichen ist. Laut RKI waren 2017 97,1 Prozent der Kinder bei Einschulung einmal gegen Masern geimpft, bei der Zweitimpfung waren es noch immer 93 Prozent. Die Erwägung hinter der Impfpflicht gegen Masern in bestimmten Einrichtungen bestand insbesondere in der vollständigen Ausrottung der Krankheit, für die auf Bundesebene eine Impfquote von 95 Prozent angestrebt, aber trotz diverser Maßnahmen nicht erreicht wurde. 2018 gab es noch immer 544 gemeldete Fälle von Masern in Deutschland. Es ging also um den letzten Schritt zur Bekämpfung einer Krankheit. Dass dieser Schritt gut begründet sein kann, zeigt das Beispiel der Pockenimpfpflicht. In der BRD in den 1950er Jahren noch kontrovers diskutiert, konnte die Pockenimpfpflicht nach der Ausrottung der Krankheit 1983 wieder abgeschafft werden. Bezüglich Corona sind wir in Deutschland und insbesondere in der gesamten Welt aber noch weit von solchen Fallzahlen und Impfquoten entfernt: Es geht aktuell primär um eine Eindämmung, keine Ausrottung der Krankheit. Insofern sind die Sachverhalte nicht vergleichbar.

Die breite Öffentlichkeit setzt sich erst seit einem Jahr mit Impfungen gegen COVID-19  auseinander. Wie wir alle wissen, hat es dann noch eine ganze Weile gedauert, bis es auch für viele ein Impfangebot gab. Daher verfügen einige erst seit kurzem über die Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Nicht alle Menschen, die aktuell gewisse Bedenken und auch Ängste haben, sind grundsätzlich gegen Impfungen. Daher sollten alle Möglichkeiten vollständig ausgereizt werden, die freiwillige Impfbereitschaft zu erhöhen. Hierzu zählen transparente Informationen, Beratung und Anreize. Eine Impfpflicht stellt hingegen einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger dar. Sie muss durch eine intensive Abwägung der Rechtsgüter gestützt sein und ist daher aus meiner Sicht in der aktuellen Situation nicht geboten. Aber klar ist auch: Wir werden alle wieder freier und unbesorgter leben können, wenn sich möglichst alle, bei denen es möglich ist, geimpft haben lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Aydan Özoğuz, MdB

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