Frage an Bärbel Bas bezüglich Verbraucherschutz

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Bärbel Bas
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Frage von Hedwig H. •

Frage an Bärbel Bas von Hedwig H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Bas,

nach einem Bericht https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-66567980.html werden von z.B. Tutogen Medical in der Nähe von Nürnberg menschliche Körperteile verarbeitet. Die Leichenteile wurden auf von Angehörigen beschriebene Weise gewonnen:

" Den Leichen werden nicht nur Hautstreifen abgeschält, sondern auch Sehnen, Knochen und Knorpel entnommen. "Das schockiert mich", sagt Lena Krat." aus der Ukraine.
Weiterhin wird berichtet: "Die Firmen fertigen aus Leichen medizinische Ersatzteile. Sie verwerten dabei fast alles, was der menschliche Körper zu bieten hat: Knochen, Knorpel, Sehnen, Muskelhüllen, Haut, Augenhornhäute, Herzbeutel oder Herzklappen -

Gewebe nennt man all das im Fachjargon.

Knochen oder Sehnen, für die sich Tutogen vor allem interessiert, werden aufwendig verarbeitet: So entfettet und reinigt das Unternehmen entnommene Knochen, schneidet, sägt oder fräst sie zurecht, sterilisiert, verpackt und verkauft sie schließlich in über 40 Ländern weltweit.."

So verwenden Ärzte zerkleinerte Hautpartikel dazu, Lippen aufzufüllen und Falten zu glätten.
Laut einer internen Planung vom 17. Juni 2002 (die Datei trägt die Überschrift "Rohgewebebedarf") brauchte Tutogen für das folgende Geschäftsjahr:
2920 Oberschenkelschäfte, 3000 Beckenkämme, 1190 Kniescheibensehnen, 3750 Kniescheiben, 10 200 Muskelhüllen vom Oberschenkel (sogenannte Fascia lata), 50 Schädelknochen, 70 Achillessehnen. Bestand Rohwarenlager Lager 1" vom März 2000. Demnach lagerten damals in den Hallen bereits 688 Kniescheibensehnen, 1831 Kniescheiben, 1848 Wadenbeine, 2114 Muskelhüllen, 1196 Fußknochen - insgesamt mehr als 20 000 Gewebeteile.

Nach § 15 AMWHV besteht Kennzeichnungspflicht, in der „Gelbe Liste“ ist die Firma aktuell zu finden.

Ich frage Sie, ob durch die "Widerspruchslösung" eine Steigerung dieser "Verarbeitung" in Deutschland erwartet wird, weiterhin ob behandelnde Ärzte verpflichtet sind, den Patienten auf menschliche Medizinprodukte hinzuweisen?

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Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Gewebespenden. Gewebespenden und die daraus hergestellten Medizinprodukte helfen, genau wie Organspenden, vielen Menschen.

Für Gewebespenden gelten strenge Regelungen und Gesetze. Diese müssen eingehalten werden. Ein wichtiger Unterschied zu Spenderorganen besteht darin, dass Gewebe nicht sofort transplantiert, sondern weiterverarbeitet und konserviert wird. Es ist klar, dass hierfür ein aufwendiger Prozess mit hohen Sicherheitsstandards nötig ist und eingehalten werden muss. Das aufbereitete Gewebe darf, wie andere Medizinprodukte auch, kommerziell vertrieben werden. Die meisten Gewebebanken in Deutschland arbeiten aber gemeinnützig. In der EU gelten einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichem Gewebe und menschlichen Zellen. Die Spende und Transplantation von menschlichem Gewebe ist in Deutschland im „Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen“ (Gewebegesetz) geregelt. Diese gesetzlichen Vorgaben werden überwacht.

Vorgeschrieben ist auch, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen und Patienten über die Behandlung aufklären. Dazu gehört auch die Aufklärung über verwendete Medikamente oder Medizinprodukte.

In dem Artikel aus dem Jahr 2009, auf den sie verweisen, wird beschrieben, in welch schwieriger Situation Angehörige entscheiden müssen. Hier würde die doppelte Widerspruchslösung für eine deutliche Verbesserung sorgen. Angehörige wären dann ausschließlich darüber zu befragen, ob ihnen ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille des möglichen Organ- oder Gewebespenders bekannt ist. Sie werden so entlastet, weil ihnen nicht wie bisher zugemutet wird, in einer belastenden Situation eine derartige Entscheidung zu treffen. Jede und jeder sollte zu Lebzeiten selbst entscheiden, ob sie oder er Organe oder Gewebe spenden möchte. Die doppelte Widerspruchslösung bringt hier eine klare Verbesserung. Jede und jeder wird dadurch dazu angeregt, sich mit der Frage einer Spende auseinanderzusetzen. Angehörige müssen nicht mehr selbst entscheiden.

Ich setze mich für die Widerspruchslösung ein, da ich darin den besten Weg sehe, die Zahl der Organ- und Gewebespenden zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

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