Sie wünschen eine Umverteilung/ggf. Luxussteuer. Warum schaffen Sie nicht zuerst schnell und unbürokratisch alle Steuerprivilegien ab, ein Beispiel: steuerfreie Privatnutzung der Bahncard 1. Klasse?
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:
Mir ist wichtig, dass wir darüber diskutieren, wie wir Belastungen in unserer Gesellschaft gerecht verteilen können. Vor allem angesichts der massiven Preissteigerungen, die jene am härtesten treffen, die ohnehin schon einen großen Teil ihres Einkommens für Miete, Lebensmittel und Energiekosten aufwenden müssen. Die Erhöhung der staatlichen Einnahmen ist für mich ein möglicher Weg zur Gegenfinanzierung. Dabei habe ich Verständnis dafür, dass es Bürgerinnen und Bürger gibt, die die Möglichkeit der Vermögenssteuereinführung kritisch betrachten. Umso wichtiger ist mir, dass wir eine offene und konstruktive Diskussion führen. Entscheidungen über Gesetzesänderungen trifft selbstverständlich das Parlament.
Abgeordnete als gewählte Volksvertreter nehmen in unserer parlamentarischen Demokratie eine besondere Funktion wahr. Dafür müssen sie viel reisen, weil sie sowohl in ihren Wahlkreisen als auch in Berlin präsent und für die Bürgerinnen und Bürger ansprechbar sein müssen. 2012 wurde beschlossen, dass Abgeordnete die Bahncard 100 1.Klasse auch privat nutzen dürfen. Da die Fahrkarte eine Pauschalleistung darstellt, entstehen dem Staat für die Privatnutzungen keine Mehrkosten. Dem liegt zugrunde, „dass Abgeordnete in der Regel eine erhebliche Anzahl an mandatsbedingten Fahrten durchführen. Bei Arbeitnehmern führt eine eventuelle private Mitbenutzung von durch den Arbeitgeber gestellten Fahrkarten allerdings ebenfalls nicht zu steuerpflichtigen Einkünften, wenn der berufliche Anteil der Fahrten den Wert der Fahrkarte erreicht“, so auch die Bundesregierung am 27. Februar 2018. Zudem besteht für die Bundesverwaltung keine praktikable Möglichkeit der Kontrolle. Diese Begründung finden Sie unter:
Drucksache 19/1039 (bundestag.de)
Die auf sonstiger Weise entstandenen Geldvorteile, die nicht vom Anwendungsbereich der steuerfreien Kostenpauschale erfasst sind, sind natürlich ordnungsgemäß zu versteuern. Im Übrigen können Sie zu den einzelnen Leistungen an Bundestagsabgeordnete unter folgenden Links weitere Informationen finden:
Deutscher Bundestag - Aufwandsentschädigung für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages Steuerrecht-fuer-Abgeordnete-Stand-2021-data.pdf (bundestag.de)
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas