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Warum zahlt der Bund für GKV-versicherte Bürgergeldempfänger nur 144 €/Monat – ein Drittel der Kosten – während PKV-Versicherte bis zu 508 € erhalten?

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Bärbel Bas
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Frage von Jürgen D. •

Warum zahlt der Bund für GKV-versicherte Bürgergeldempfänger nur 144 €/Monat – ein Drittel der Kosten – während PKV-Versicherte bis zu 508 € erhalten?

Sehr geehrte Frau Bas,

der Bund zahlt 2026 nur 144 €/Monat pro GKV-versichertem Bürgergeldempfänger, obwohl die tatsächlichen Kosten 300–350 € betragen. Die fehlenden 10–12 Milliarden Euro jährlich tragen die Beitragszahler. Für PKV-versicherte Bürgergeldempfänger zahlt der Staat hingegen bis zu 508 €/Monat – bei identischer Grundversorgung. Diese Ungleichbehandlung besteht seit 2009 und wurde in keinem Koalitionsvertrag strukturell gelöst.

Im September 2025 erklärten Sie öffentlich, Sie könnten sich vorstellen, dass der Bund höhere Beiträge zahlt. Im Frühjahr 2026 ließ Ihr Ministerium der Finanzkommission intern mitteilen, dafür sei „kein Platz”.

Drei Fragen: Welche Priorität hat die vollständige Steuerfinanzierung für Sie? Wie rechtfertigen Sie die Ungleichbehandlung von GKV und PKV? Und was hat sich in Ihrer Position zwischen September 2025 und Frühjahr 2026 verändert?​​​​​​​​​​​​​​​​

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Herr D.

das sozialrechtlich zu gewährende, menschenwürdige Existenzminimum umfasst auch die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung. Beziehende von Grundsicherungsgeld sind daher auch gegen das Risiko Krankheit abgesichert. Der weit überwiegende Teil der Beziehenden von Grundsicherungsgeld ist gesetzlich versichert. Personen, die vor dem Grundsicherungsgeldbezug privat krankenversichert waren, bleiben nach den seit 2009 geltenden Regelungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) auch während des Bezugs von Grundsicherungsgeld weiterhin der privaten Krankenversicherung (PKV) zugeordnet. Die Regelung bezweckt eine genauere Systemabgrenzung bei der Lastenverteilung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherungsgeld und berücksichtigt zugleich, dass die privaten Krankenversicherungen seit 2009 einen bezahlbaren Basistarif anbieten müssen. Deshalb müssen die Jobcenter auch Beiträge zur privaten Krankenversicherung bezuschussen. 

GKV und PKV sind nicht miteinander vergleichbar. Während bei der GKV das Solidarprinzip gilt, werden die Beiträge in der PKV nach dem individuellen Risiko, dem Alter, dem Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages und dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang erhoben. Der Zuschuss der Jobcenter für privat krankenversicherte Leistungsbeziehende ist in der Höhe begrenzt. Die äußerste Grenze liegt derzeit bei 508,59 Euro. Hintergrund ist, dass auch privat krankenversicherten Grundsicherungsgeldbeziehenden ein Krankenversicherungsschutz zugestanden wird, der vom Leistungsumfang demjenigen entspricht, der gesetzlich Versicherten zusteht. Hierfür muss die private Krankenversicherung den sogenannten Basistarif anbieten. Der Basistarif ist vom Leistungsspektrum vergleichbar zur GKV. Die PKV darf für den Basistarif maximal den Beitrag erheben, der dem Höchstbeitrag in der GKV entspricht (das entspricht 1.017, 19 Euro). Dies gilt unabhängig von möglichen Vorerkrankungen. Bei Grundsicherungsgeldbeziehenden wird der Beitrag im Basistarif halbiert. Das ist gesetzlich ausdrücklich geregelt und führt zu einem gewissen sozialen Ausgleich innerhalb der PKV. Liegt der tatsächliche Beitrag niedriger, wird nur dieser erstattet. Liegt der tatsächliche Beitrag höher, müssen Grundsicherungsgeldbeziehende entweder in den Basistarif wechseln oder die zusätzlichen Beiträge selbst zahlen.

In der GKV haben alle Mitglieder und Versicherte im Grundsatz denselben Leistungsanspruch - unabhängig vom individuellen Einkommen und den hiervon abgeführten Krankenversicherungsbeiträgen. Vor diesem Hintergrund werden durch das am 29. April 2026 vom Kabinett beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Beiträge stufenweise ab dem Jahr 2027 erhöht, so dass der Bund ab dem Jahr 2031 rund 2 Milliarden Euro mehr als bisher zahlt. Zudem wird bei den Grundsicherungsgeldbeziehenden typischerweise auch für sonst in der Regel familienversicherte Ehepartnerinnen und Ehepartner ein eigener Beitrag gezahlt.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas 

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