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Antwort 18.05.2026 von Bärbel Bas SPD
Das System der Beihilfe bedeutet, dass der Dienstherr einen festen Anteil der tatsächlich entstehenden Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamten übernimmt. Der verbleibende Anteil wird in der Regel über eine private Krankenversicherung abgesichert. Die Beihilfe richtet sich also nach dem gesundheitlichen Bedarf und nicht nach dem Einkommen.
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