Ihre grundsätzliche Kritik kann ich nachvollziehen. Ich sehe an dieser Stelle ebenfalls eine Gerechtigkeitsfrage und ich habe große Sympathie für die Einbeziehung weiterer Gruppen wie z. B. der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung, weil die gesetzliche Rente dann solidarisch von allen für alle finanziert wird.
Diese Anpassung richtet sich nach der Entwicklung der Löhne und Gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Die soziale Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit sieht in Deutschland zwei verschiedene Modelle vor.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, habe ich im August 2025 eine Kommission zur Sozialstaatsreform eingesetzt – denn die Komplexität von Zuständigkeiten und Schnittstellen in unserem Sozialstaat erfordert eine grundsätzliche Betrachtung
Ich habe weiterhin große Sympathie für die Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung, weil die gesetzliche Rente dann solidarisch von allen für alle finanziert wird – von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Beamten, Selbstständigen und Abgeordneten.
Das Aktivrentengesetz befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren. Geplant ist, dass es am 1. Januar 2026 in Kraft tritt.