Portrait von Bärbel Bas
Antwort 23.01.2026 von Bärbel Bas SPD

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und danach noch in einem sozialversicherungspflichtigen Job arbeitet, kann für dieses Einkommen den Aktivrenten-Freibetrag nutzen.

Portrait von Bärbel Bas
Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD
Portrait von Bärbel Bas
Antwort 23.01.2026 von Bärbel Bas SPD

Über die Länge dieser Karenzzeit kann man diskutieren. Ein pauschales, lebenslanges Verbot würde gerade junge Politikerinnen und Politiker wohl übermäßig in ihrer Berufsfreiheit einschränken.

Portrait von Bärbel Bas
Antwort 23.01.2026 von Bärbel Bas SPD

Dieses wichtige Ziel kann nur durch die Einbindung von sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten erreicht werden.

Frage von Klaus S. • 27.12.2025
Doppelverbeitragung der Betriebsrenten
Portrait von Bärbel Bas
Antwort 23.01.2026 von Bärbel Bas SPD

Um die Belastung abzumildern bzw. bei kleinen Betriebsrenten ganz zu beseitigen, wurde 2020 für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein dynamischer Freibetrag eingeführt, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr auf Betriebsrenten anfallen.