Aus diesen Zahlen aber ist nicht zu folgern, es fehle dem Parlament an demokratischer Legitimation.
Eines meiner konkreten Ziele ist es, durch dieses Mehr an Transparenz und Bürgernähe unsere Demokratie und ihre Verankerung in der Bevölkerung zu stärken.
Die Rednerinnen und Redner sollen in der öffentlichen Sitzung gut verständlich sein. Die Sitzungsleitung trägt keine Maske, um unmittelbarer in das Plenargeschehen eingreifen zu können.
Der Bundestag regelt seine Infektionsschutzmaßnahmen zum Schutz vor der Corona-Pandemie auf Grundlage von Art. 40 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz eigenverantwortlich.
Die Befugnis des Verfassungsschutzes zum Einsatz von Überwachungssoftware wollen wir im Rahmen der Überwachungsgesamtrechnung überprüfen.
Die mittlerweile aktualisierte Allgemeinverfügung schreibt weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske in sämtlichen Liegenschaften des Bundestages vor.