Frage an Beate Müller-Gemmeke bezüglich Senioren

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Beate Müller-Gemmeke
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Manfred W. •

Frage an Beate Müller-Gemmeke von Manfred W. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Müller-Gemmeke,

eine Frage zur Rentendiskussion.
Gegen das Renteneintrittsalter von 67 Jahren habe ich keine Einwände.
Jeder soll so lange arbeiten wie er will und kann.Das ungerechte des Eintrittsalters mit 67 sind die Abschläge,für jene die früher in Rente gehen müssen,aus welchem Grund auch immer.
Das ist doch Abzocke!!!!!!!
Ohne Abschläge gäbe es wieder sozialen Frieden.
Warum schafft man diese Ungerechtigkeit nicht ab?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Wußler,
ich kann Ihre Sorge nachvollziehen. Auch wir Grüne haben Bedenken gegen eine Kürzung bei Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre und dies auch wiederholt im Bundestag vorgetragen. Wir haben die Bundesregierung dabei aufgefordert, sich glaubwürdig dafür einzusetzen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch tatsächlich bis zum Rentenalter arbeiten können. Denn die Rente mit 67 ergibt nur dann einen Sinn, wenn entsprechend viele Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass ältere Menschen nicht früher in Rente gehen und Abschläge in Kauf nehmen müssen. So haben wir die Bundesregierung in einem Antrag (Bundestags-Drucksache 16/3812) u.a. aufgefordert:
• ein Konzept vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie die Erwerbsintegration von Älteren schrittweise verbessert werden kann, so dass ältere Beschäftigte, die gesundheitlich dazu in der Lage sind, auch tatsächlich erwerbstätig sein können,
• dazu in den Rentenversicherungsberichten ab 2008 alle zwei Jahre über die Erwerbstätigenquote von Beschäftigten ab dem 55. Lebensjahr zu berichten und darzulegen, ob die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen Erfolg haben,
• ggf. weitergehende Maßnahmen vorzuschlagen,
• gemeinsam mit der Wirtschaft alles dafür zu tun, um zukünftig eine deutlich verbesserte Erwerbsbeteiligung von älteren Beschäftigten zu erreichen,
• die Rahmenbedingungen für lebenslanges Lernen in Deutschland zu verbessern, um die Weiterbildungsbeteiligung älterer Beschäftigter und damit auch die Erwerbsintegration zu erhöhen,
• die gemeinsamen Anstrengungen vor allem auf ältere Beschäftigte mit geringer Qualifikation und unterbrochenen Erwerbsverläufen zu konzentrieren.

Vor allem müssen die Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente zurück genommen werden. Es darf nicht sein, dass Menschen aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können und dann auch noch Abschläge hinnehmen müssen. Hier ist die Bundesregierung in der Pflicht – wenn die Erhöhung der Regelaltersgrenze nicht lediglich zu einer versteckten Kürzung der Renten führen soll.

Wir wollen auch, dass die „Teilrente“ vereinfacht und der Zugang zu ihr erleichtert wird: Wer seine Arbeitszeit reduzieren will, soll ab dem 60. Lebensjahr eine Teilrente beantragen können. Für die Teilrente sollen versicherungsmathematisch korrekte Abschläge erhoben werden. In der verbleibenden Arbeitszeit sollen die Beschäftigten weiterhin uneingeschränkt versichert sein, damit sie auch neue Rentenansprüche aufbauen können.

Mit freundlichen Grüßen
Beate Müller-Gemmeke

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