Frage an Beate Müller-Gemmeke bezüglich Soziale Sicherung

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Beate Müller-Gemmeke
Bündnis 90/Die Grünen
100 %
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Frage von Barbara U. •

Frage an Beate Müller-Gemmeke von Barbara U. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Müller-Gemmeke

Ich beziehe mich auf einen Artikel der Onlineausgabe der TAZ
http://www.taz.de/Jobcenter-durchsucht-Wohnung/!75721

Wie kann es angehen, dass Außenmitarbeiter der ARGE in Abwesenheit eines Leistungsbeziehers dessen Wohnung "besichtigen" kann?
Auf welcher gesetzlichen Basis werden die Leistungen gestrichen und anschließend sogar um 10% gekürzt?
Ist es gestattet, telefonisch Auskünfte zu erfragen, ohne sich vorher eine Entbindung von der Schweigepflicht vorlegen zu lassen?

Welche rechtlichen Konsequenzen hat so ein Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin zu erwarten?
Sind arme Menschen der Willkür einzelner Sachbearbeiter schutzlos ausgeliefert, oder wohin können sich Betroffene wenden?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Uduwerella,

auch ich bin empört, wenn ich von solchen Vorfällen lese und höre. Diese Beispiele machen deutlich, dass die BezieherInnen von Arbeitslosengeld-II rechtlich dringend besser gestellt werden müssen.

Nicht Sanktionen, Bürokratie und Gängelung, sondern faire Spielregeln, Motivation, Bestärkung und Unterstützung müssen die Leitlinien für die Arbeit der Jobcenter sein. Um das zu erreichen, haben wir Grünen bereits 2010 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht und darin u.a. gefordert:
- ein Sanktionsmoratorium bis die Rechte der Arbeitsuchenden verbessert wurden;
- ein Wunsch- und Wahlrecht für Arbeitsuchende
- ein besseres Fallmanagement
- unabhängige Ombudsstellen in den Jobcentern, die bei Konflikten vermitteln.

Bei einer Anhörung zu diesem Antrag im Ausschuss für Arbeit und Soziales haben wir von den geladenen Expertinnen und Experten viel Zuspruch erfahren. Trotzdem zeigen die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP bisher keine Bereitschaft, sich unseren Forderungen anzuschließen. Die abschließende Abstimmung unseres Antrags steht jedoch noch aus. Wir werden bis dahin selbstverständlich weiter für unsere Position werben, denn für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Erwerbslose würdig und gerecht behandelt werden.

Wenn Sie unseren Antrag lesen möchten, finden Sie ihn entweder auf der Internetseite der Grünen Bundestagsfraktion oder der des Deutschen Bundestags. Unter der Drucksachen-Nummer 17/3207 können Sie ihn leicht finden.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Müller-Gemmeke

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Sehr geehrte Frau Uduwerella,

auch ich bin empört, wenn ich von solchen Vorfällen lese und höre. Diese Beispiele machen deutlich, dass die BezieherInnen von Arbeitslosengeld-II rechtlich dringend besser gestellt werden müssen.

Nicht Sanktionen, Bürokratie und Gängelung, sondern faire Spielregeln, Motivation, Bestärkung und Unterstützung müssen die Leitlinien für die Arbeit der Jobcenter sein. Um das zu erreichen, haben wir Grünen bereits 2010 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht und darin u.a. gefordert:
- ein Sanktionsmoratorium bis die Rechte der Arbeitsuchenden verbessert wurden;
- ein Wunsch- und Wahlrecht für Arbeitsuchende
- ein besseres Fallmanagement
- unabhängige Ombudsstellen in den Jobcentern, die bei Konflikten vermitteln.

Bei einer Anhörung zu diesem Antrag im Ausschuss für Arbeit und Soziales haben wir von den geladenen Expertinnen und Experten viel Zuspruch erfahren. Trotzdem zeigen die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP bisher keine Bereitschaft, sich unseren Forderungen anzuschließen. Die abschließende Abstimmung unseres Antrags steht jedoch noch aus. Wir werden bis dahin selbstverständlich weiter für unsere Position werben, denn für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Erwerbslose würdig und gerecht behandelt werden.

Wenn Sie unseren Antrag lesen möchten, finden Sie ihn entweder auf der Internetseite der Grünen Bundestagsfraktion oder der des Deutschen Bundestags. Unter der Drucksachen-Nummer 17/3207 können Sie ihn leicht finden.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Müller-Gemmeke

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