Pensionär und Minijob, doppelte Energiepreispauschale?

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Beate Müller-Gemmeke
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Frage von Monika H. •

Pensionär und Minijob, doppelte Energiepreispauschale?

Sehr geehrte Frau Müller-Gemmeke,
erhalten Pensionäre mit einem Minijob die Energiepreispauschale doppelt?
Mein Mann hat im Oktober bereits vom Minijob-Arbeitgeber die Pauschale von 300 Euro
erhalten. Jetzt kam die Abrechnung für Versorgungsbezüge wo auch 300 Euro Energiepreispauschale gezahlt werden abzüglich der Steuern.
Muss mein Mann jetzt irgendwas melden oder zurückzahlen?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Monika H.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

herzlichen Dank für Ihre Frage und – nein - Ihr Mann muss nichts melden und auch nichts zurückzahlen. Um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten für die Menschen abzumildern, hat die Bundesregierung Entlastungspakete beschlossen, darunter auch eine Energiepreispauschale. Alle Beschäftigten haben automatisch Anspruch auf diese Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die im September oder Oktober ausbezahlt wurden. Das gilt also auch für Ihren Mann, der einen Minijob hat.

Mit einem dritten Entlastungspaket hat die Bundesregierung außerdem eine Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner und Pensionäre beschlossen. Grund für diese Entlastung sind die stark gestiegenen Preise für Energie und Lebensmittel. Als Altersrentner wurde Ihrem Mann daher eine weitere Energiepreispauschale über die Pension Rente ausgezahlt.

Rund zwei Millionen Rentnerinnen und Rentner, die zusätzlich zu ihrer Rente noch arbeiten, erhalten die Energiepreispauschale zweimal. Das ist korrekt und niemand muss da etwas zurückzahlen. Und das ist aus meiner Sicht auch gut, denn hier stellt sich doch die Frage, warum mehr als zwei Millionen Rentnerinnen und Rentner nicht einfach ihren Ruhestand genießen, sondern weiterhin arbeiten gehen. Natürlich tun sie das in den allermeisten Fällen, weil sie nur eine niedrige Rente bekommen. Und deshalb ist diese Entlastung wichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Müller-Gemmeke

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