Warum sind Motorräder beim Verbrennermotorenverbot ausgenommen?

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Beate Müller-Gemmeke
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Frage von Samuel F. •

Warum sind Motorräder beim Verbrennermotorenverbot ausgenommen?

Sehr geehrte Frau Müller-Gemmeke,
in den letzten Tagen liest man viel vom Aus für Verbrennungsmotoren bei Autos bis 2035. Leider liest man in dem Zusammenhang nichts über Motorräder. Sind diese doch diese genauso umweltschädlich und beinhalten noch weitere Probleme wie etwa Lärmverschmutzung. Warum werden diese durch das geplante Verbot ausgeklammert? Oder ist hier geplant noch nachzuschärfen?

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Sehr geehrter Herr F.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu diesem wichtigen Thema. Ich gebe Ihnen Recht, dass wir bei den Themen Klima-, Umwelt- und Lärmschutz nicht nur Pkw, sondern auch Motorräder im Blick haben müssen. EU-weit einheitliche Grenzwerte bestehen bei den Emissionen von Motorrädern, was die Schadstoffe Kohlenmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffe (HC) und Stickstoffoxide (NOx) anbelangt. Anders ist die Situation beim Kraftstoffverbrauch bzw. bei den CO2-Emissionen, letztere werden im Rahmen der Typengenehmigungs-Verordnung von 2013 nur ermittelt und dokumentiert.

Hintergrund ist, dass die EU-Kommission bereits 2010 eine Folgeabschätzung zu der Frage erarbeitet hat, ob CO2-Emissionen in die Typengenehmigung für Motorräder aufgenommen werden sollen. Dort beschreibt sie auch, mit welcher Begründung sie sich dagegen entschieden hat: Im Kern geht es um den Fahrzeugtyp, der aus Sicht der Kommission nur einen eher geringen Anteil bei den CO2-Emissionen im Verkehr ausmacht. Sie hat sich deshalb dafür ausgesprochen, stattdessen eine Energieeffizienzkennzeichnung einzuführen, um die Emissionen zu erfassen, zu dokumentieren und Verbraucher:innen die Wahl zu überlassen. Deshalb sind Motorräder bislang auch nicht in das System der Flottengrenzwerte integriert und damit auch beim Verbrenner-Aus ab 2035 nicht eingeschlossen.

Wichtig ist, dass wir mit den Beschlüssen des Europäischen Parlaments zu den neuen Flottengrenzwerten und der Einigung im EU-Umweltrat auf das Ende der Neuzulassung von Pkw mit Verbrennungsmotoren im Jahr 2035 einen Meilenstein in der Klimaschutzpolitik geschafft haben, für den wir Grüne lange gekämpft hatten. Die Verkehrswende hin zu klimafreundlichen – das heißt: batterieelektrischen – Antrieben bekommt damit einen verlässlichen Rahmen. Unternehmen und Beschäftigte erhalten Planungssicherheit. Das ist ein enormer Erfolg für den Klimaschutz und ich bin froh, dass die Automobilhersteller damit verpflichtet sind, den CO2-Ausstoß ihrer neuen Pkw bis 2035 auf null zu senken.

Sie haben Recht, dass es gut wäre, wenn sich die entsprechenden Flottengrenzwerte nicht allein auf Pkw beschränken würden. Zugleich sind es gemessen an ihrem Anteil am CO2-Gesamtausstoß vor allem die Pkw mit Verbrennungsmotor, deren Emissionen wir mit Blick auf die Paris-Ziele dringend reduzieren müssen. Bei Motorrädern bestehen zumindest gute Aussichten auf Synergieeffekte bei Entwicklung und Produktion, die sich durch die Elektrifizierung bei den Pkw-Antrieben ergeben können. Das Lärmproblem wird damit aber natürlich nicht gelöst. Hier braucht es eigenständige Lösungen.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Müller-Gemmeke

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