Wie sieht es mit der Feiertagskompensation aus wenn Feiertage auf einen Sonntag fallen?

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Beate Müller-Gemmeke
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Frage von Stephan C. •

Wie sieht es mit der Feiertagskompensation aus wenn Feiertage auf einen Sonntag fallen?

Auf einer englischsprachlichen Seite habe ich den Vermerk gefunden, dass Sie sich für das Thema stark machen. Ist das jetzt ein deutsches Problem oder ein Problem der einzelnen Bundesländer oder ein europäisches Problem. Wie hoch ist der Berg da eine Einigung zu erzielen? Des weiteren wie schaut es mit einer Feiertagsharmonisierung zwischen den Bundesländern aus? Das bestehende System zwischen dem Norden Deutschlands und dem Süden kann doch nicht als gerecht bezeichnet werden. Und religiös doch schon gar nicht. Nur wei ich im Norden lebe gibt es hier weniger katholische Feiertage? Da ist was nicht in Ordnung und sollte sehr bald mal gerade gezogen werden!

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Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den gesetzlichen Feiertagen. Feiertage sind für uns Tage der Erholung. Beschäftigte sollen an Feiertagen Zeit für Ruhe und Entspannung, für die Familie und für Freunde oder auch für kulturelle oder Freizeit-Aktivitäten finden. Feiertage sind meiner Meinung nach auch wichtig für den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft. Deshalb stört es mich,  dass es mehr oder weniger vom kalendarischen Zufall abhängt, ob ein beweglicher Feiertag wie der 3. Oktober wirklich zusätzliche freie Zeit bedeutet, oder ob er auf einen Sonntag fällt. Deshalb sollten wir unaufgeregt die Debatte beginnen, ob ein Feiertag, der auf einen Sonntag fällt, automatisch am darauffolgenden Montag nachgeholt werden sollte. So wird es auch in mehreren anderen europäischen Ländern seit längerem praktiziert. Und ich schreibe hier bewusst „wir sollten die Debatte“ beginnen. Nur wenn diese geführt ist, nicht nur in der Politik, sondern auch in der Gesellschaft, kann sich hier etwas ändern. Und um mit ihren Wort konkret zu antworten: Der Berg ist hoch, um eine Einigung zu erzielen.

Die Regelungen zu den gesetzlichen Feiertagen in Deutschland fallen grundsätzlich in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer. Lediglich der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober ist auf Bundesebene geregelt. Daher sind bei dieser Debatte auch die Bundesländer maßgeblich am Zug.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Müller-Gemmeke

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