Frage an Bernd Lucke bezüglich Recht

Bernd Lucke
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LKR
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Frage von Claudia M. •

Frage an Bernd Lucke von Claudia M. bezüglich Recht

Fragen:

1.
Wie will die AfD die partei-politische Ämterpatronage, die alle Bereiche durchzieht, unterbinden?

2.
Welche Maßnahmen sieht die AfD zur Durchsetzung der Transparenz in Verwaltung und Justiz und persönlichen Schadenshaftung?

3.
Darf ich Ihre Antwort zum Erfurter Skandalfall "Geschwister May" als Ihr persönliches Versprechen: "Ein politisches Engagement muss erfolgen, wenn dies nicht gewährleistet ist." nach erfolgreichem einzug der AfD in den Deutschen Bundestag annehmen?

Ich bin Teil der Geschwister May und mit meinem Bruder seit dem 3. Okt. 1990 ff. wesentlich verschlimmerten rechtstaatswidrigen, akut lebendsbedrohender Gewalt im Auftrag der Vertreter des Rechtsstaates ausgesetzt.

Es wäre eine wirkliche Alternative, wenn dieser Präzedensfall ein Umdenken der Legislative, Exekutive und Judikative um Umgang mit dem Souverän bewirken und die Parteiführungsebene zum Aufgreifen motivieren würde?

Herzliche Grüße
an Herrn Prof. Lucke und Frau Dr. Petry,
die ich in Erfurt am 28. Juni 2013 persönlich zum Fall angesprochen habe,
von
Claudia und Michael May

Bernd Lucke
Antwort von
LKR

Sehr geehrte Frau May,

Ihre Frage 1 ist sehr berechtigt, aber es wäre unredlich, wenn ich behaupten würde, dass es hier ein Patentrezept gäbe. Ämter müssen nach Eignung besetzt werden und nur nach Eignung. Aber welcher Bewerber am besten geeignet ist, ist oft eine subjektive Entscheidung und diese Subjektivität kann zur Ämterpatronage missbraucht werden. Die beste Gewähr gegen Ämterpatronage bieten daher ehrliche, gewissenhafte und unparteiische Entscheider und es liegt an der Führungsebene eines Amtes oder Ministeriums, solche Leute in die verantwortlichen Positionen zu bringen. Und so setzt sich das Problem fort. Letztlich ist es der Minister selbst, bei dem die Verantwortung liegt, die richtigen Personalentscheidungen zu treffen und durchzusetzen. Damit aber ist das Problem ein politisches: Die Bürger müssen die Parteien wählen, deren ministrable Kandidaten Ehrlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und Objektivität am besten verkörpern.

Frage 2: Das Transparenzgebot wird theoretisch durch das Informationsfreiheitsgesetz gewährleistet. Aber viele Behörden wenden dieses Gesetz nicht dem Geiste nach an, sondern suchen legalistische Gründe, mit denen sie sich den Forderungen dieses Gesetzes entziehen können. Hier kommen wir zu demselben Problem wie in Frage 1. Letztlich hängt die Transparenz von der Qualität der Beamten ab. Beamte, die sich als Diener des Staates verstehen, sollten bestrebt sein, die Intentionen des Staates zu verwirklichen, die dem Informationsfreiheitsgesetz zugrunde lagen. Persönliche Schadenshaftung sollte bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit greifen.

Frage 3: Ja, wobei ich die Zuständigkeit beim lokalen AfD-Abgeordneten sehen würde. Ich selbst kenne den Fall nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Lucke