Frage an Bernd Lucke bezüglich Verkehr

Bernd Lucke
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Frage von Helmut F. •

Frage an Bernd Lucke von Helmut F. bezüglich Verkehr

Würden Sie eine steuerrechtliche Regelung, welche die unentgeltliche Bereitstellung von Parkraum durch den ArbGeber als geldwerten Vorteil einstuft unterstützen?
Wenn ArbGeber und ArbNehmer im Unternehmen die Lösung "bezahlten Parkraum gegen Jobticket" wählen, würde eine Befreiung von der Besteuerung des geldwerten Vorteils erfolgen. Würden Sie diesen Vorschlag ebenfalls unterstützen?

Bernd Lucke
Antwort ausstehend von Bernd Lucke
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