bekommt ein Kleinunternehmer, Indorspielplatz (große Halle) in Hessen, auch ein Heizkostenzuschuss?

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Frage von Juergen H. •

bekommt ein Kleinunternehmer, Indorspielplatz (große Halle) in Hessen, auch ein Heizkostenzuschuss?

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 25. Januar, ob der Heizkostenzuschuss des Bundes im Hinblick auf die aktuellen Energiekosten auch für Kleinunternehmer gilt. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Kleinunternehmer laut Gesetz nicht in die Kategorie der Anspruchsberechtigten fallen. Der Heizkostenzuschuss wurde mit dem ersten Entlastungspaket am 17. März 2022 in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag für Wohngeldempfänger*innen als einmalige Zahlung beschlossen – also ausschließlich für Personen aus Privathaushalten, die wohngeldberechtigt sind. Am 20. Oktober hat der Bundestag mit dem zweiten Entlastungspaket auch Azubis und Studierende als Anspruchsberechtigte mit berücksichtigt. Beides trifft auf Sie aber ganz offensichtlich nicht zu. Trotzdem profitieren Sie vermutlich von dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung, mit dem der Energie-Preisdeckel eingeführt wurde, da für mich vorstellbar ist, dass die Deckelung der Energiekosten bei Ihrem Betrieb eines „gewerblich“ genutzten Indoor-Spielplatzes eine signifikante Rolle spielen kann.

Der Heizkostenzuschuss für spezielle Privathaushalte orientiert sich pauschal an der Bedürftigkeit, indem er als Fördervoraussetzung einen bewilligten Wohngeldantrag voraussetzt – das waren 2022 rund 660.000 Haushalte, in denen rund 1,5 Millionen Personen leben. Der Zuschuss hilft vielen Familien und Alleinerziehenden mit sehr kleinen Einkommen, aber fast die Hälfte aller Wohngeldempfänger*innen sind tatsächlich Rentnerinnen und Rentner. Außerdem haben den Heizkostenzuschuss gut 553.000 Studierende und Azubis mit BAföG, Personen in Aufstiegsfortbildung und Azubis mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld automatisch und ohne eine erforderliche Antragstellung vom entsprechenden zuständigen Amt ausbezahlt erhalten: der einmalige Zuschuss für Wohngeldempfänger*innen betrug für eine Person 270 Euro; bei zwei Personen 350 Euro und bei jeder weiteren Person je 70 Euro. Studierende und Azubis haben einmalig 230 Euro erhalten.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine positivere Antwort geben kann und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihre Bettina Hagedorn

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