Est-pflichtige Kleinunternehmer sind doch verdienst- und kostenmäßig nicht weniger armselig dran als ein Minijobber auf 450€-Basis! Oder?

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Bettina Hagedorn
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Frage von Cornelia V. •

Est-pflichtige Kleinunternehmer sind doch verdienst- und kostenmäßig nicht weniger armselig dran als ein Minijobber auf 450€-Basis! Oder?

Liebe F. Hagedorn,

lese in Ihren Antworten:
Entweder bekommen Kleinunternehmer 300 Euro mit der nächsten EStErklärung ausbezahlt? Oder sie bekommen gar nichts?
Was stimmt nun?
Ich unterrichte diverse Musikinstrumente und Gruppen, habe dafür einen (wegen sitzender Betätigung) gut zu heizenden Unterrichtsraum angemietet.
Ja! ich versuche stets unter der Kleinunternehmer Grenze zu bleiben, weil die am meisten belasteten Familien sonst auch noch MWSt obendrauf bezahlen müssten, und ich dann gar nicht mehr mit kommunal sehr stark subventionierten öffentlichen Musikschulen konkurrieren könnte.

Ausser der gestrich. EEGUmlage habe ich nichts von den anderen Entlastungen:
Auch ich fahre beruflich extrem viel rum, mit den Instrumenten und bei Wohnsitz auf dem Land geht das nicht mit ÖPNV. Ich fahre aber aus ökologischen Gründen seit Jahren CNGAuto, das ich nur mit Biomethan betanke also CO2neutral. Bei Coronaentlastungen fiel ich auch schon durchs Raster - bin dadurch privat heftig verschuldet.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau V.,              

Seit März 2022 habe ich 16 x (!) Antworten auf AbgeordnetenWatch zu Fragen nach den Modalitäten der Energiepauschale veröffentlicht, die Sie hoffentlich auch gelesen haben. Überwiegend ging es bei diesen Briefen um die Tatsache, dass Kleinunternehmer sie NICHT erhalten können - da sie ja keine Vorsteuer zahlen. 

Für Kleinstunternehmer gelten – staatlich gewollt – zur Entlastung von Bürokratie viele Pflichten und Belastungen NICHT. U.a. müssen sie – trotz Selbstständigkeit - keine Vorsteuer ans Finanzamt zahlen. Aber genau mit dieser „Vorsteuer“ wird die 300-Euro-Energiepauschale bei steuerpflichtigen Unternehmern verrechnet, weil das ein sehr unkomplizierter und schneller Weg der Auszahlung ist.

Ich kenne persönlich durchaus Kleinstunternehmer, die sich aus diesem Grund – genau wie Sie - Jahr für Jahr bemühen, genau diese Grenze mit ihrer Unternehmung NICHT zu überschreiten, weil sie von dieser bürokratiearmen Regelung weiterhin profitieren wollen, was legitim ist. Dann ist es allerdings auch folgerichtig, diejenigen stärker zu entlasten, die bei Steuern und Abgaben höhere Beiträge zur Unterstützung unseres Sozialstaates leisten und „in Kauf nehmen“.

Wenn Sie also NUR ein Kleinstunternehmen betreiben und ganz bewusst keine Einkommenssteuererklärung abgeben, dann können Sie die 300 Euro natürlich auch NICHT bekommen. Es gibt allerdings auch Kleinstunternehmer, die zusätzlich zu ihrer Selbstständigkeit noch einen steuerpflichtigen Nebenjob haben und deshalb sehr wohl eine Steuererklärung machen. Und genau diejenigen bekommen die 300 Euro dann sehr wohl: entweder über ihren Arbeitgeber mit dem Septemberlohn oder über ihre Einkommenssteuererklärung.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihre Bettina Hagedorn

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