Guten Tag, zu wann genau gibt es Erhöhungen in der Leistung für ein Pflegekind? Es sind wohl bereits über 10 Jahre her und es bedarf an einer gerechten Anpassung.Plus Inflations&Energie extra, wann?

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Bettina Hagedorn
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Frage von Ursula L. •

Guten Tag, zu wann genau gibt es Erhöhungen in der Leistung für ein Pflegekind? Es sind wohl bereits über 10 Jahre her und es bedarf an einer gerechten Anpassung.Plus Inflations&Energie extra, wann?

Sehr geehrte Frau Hagedorn,
setzen Sie sich bitte für Erwachsen werdende Pflegekinder ein. Wie kann es sein, von diesen jungen Menschen 25% von ihrem zukünftigen Einkommen abzuziehen, um die Gelder bezahlen zu müssen die für sie vom Staat feinsetzt wurden. Um eine Unterbringung / Überleben zu sichern? Sie kämpfen bereits ihr gesamtes Leben.....Das gehört abgeschafft. Sichern Sie das zukünftige Einkommen dieser besonders resillienten jungen Menschen, BITTE. Mit Motivation, Respekt und Wertschätzung so wie es sich gehört.
Vielen Dank vorab für Ihren ehrlichen Einsatz für zukünftige Steuerzahler uvm.
Mit freundlichen Grüßen
U.L.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau L.,

wahrscheinlich ist Ihnen verständlicherweise in Folge der vielen Krisen, mit denen wir momentan konfrontiert sind, die geplante Änderung zur Erhöhung in der Leistung für Pflegekinder entgangen. Meine eindeutige Antwort an Sie lautet: Sie haben absolut Recht mit Ihrem Anliegen und darum freue ich mich besonders Ihnen schreiben zu können, dass die von Ihnen sehnlichst erwartete Gesetzesänderung bereits im parlamentarischen Verfahren ist und noch im November 2022 als Gesetz beschlossen werden soll. Was heißt das konkret?

Am 28. September 2022 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzesentwurf der Bundesregierung „Abschaffung der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe“ in 1. Lesung beraten. Am 10. Oktober 2022 fand hierzu eine öffentliche Anhörung mit verschiedenen Sachverständigen wie dem Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands, dem Paritätischen Gesamtverband, dem Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit, der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen und Jugendamtsleiter statt, die – naturgemäß - die Abschaffung der Kostenheranziehung in Kinder- und Jugendhilfe unterschiedlich beurteilt haben. Sowohl diese Anhörung wie auch die 1. Lesung im Bundestag können Sie sich in der Mediathek des Bundestages anschauen.

Ich teile Ihr Anliegen absolut, weshalb wir als Ampelregierung genau dieses Gesetz abschaffen wollen, weil gerade Pflegekinder ohnehin schon schwerere Startbedingungen im Vergleich zu anderen Kindern haben. Tatsächlich müssen bislang junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe leben, einen Teil ihres späteren Einkommens – beispielsweise aus ihrer Ausbildung oder anderen Tätigkeiten – als Kostenbeitrag abgeben. Sie schreiben vollkommen korrekt dass ein Kostenbetrag von bis zu 25 Prozent des Einkommens abgezogen werden kann. Diese Kostenheranziehung wollen wir jetzt aber endlich abschaffen. Dadurch sollen junge Menschen darin gestärkt und dazu motiviert werden, Verantwortung zu übernehmen für einen erfolgreichen Weg in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben. Wer außerhalb der Herkunftsfamilie aufwächst, hat ohnehin mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben. Die bisher geltende Kostenheranziehung widerspricht auch nach meiner Auffassung dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, junge Menschen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Das Gesetz befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren und soll noch Ende November in 2./3. Lesung vom Parlament verabschiedet werden, so dass es danach in Kraft treten kann.  

Ich hoffe, damit Ihren mit dieser Nachricht eine Freude zu bereiten und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Bettina Hagedorn

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