Unterstützen Sie den Antrag die AFD vom BVerfG verbieten zu lassen?
Sehr geehrter Herr Kaffenberger,
nachdem die AFD in vielen Ländern nun als nicht nur als rechtsextremistischer Verdachtsfall, sondern gesichert rechtsextrem beim Verfassungsschutz gelistet wird, nach den Aktionen in Thüringen, ist es nicht langsam Zeit, die AFD zu verbieten, bevor es zu spät ist? Um Erich Kästner zu zitieren: "Die Ereignisse von 1933 bis 1945 hätten spätestens 1928 bekämpft werden müssen". Wie werden Sie sich zu dem Antrag verhalten?
Vielen Dank für Ihr Engagement!
Felix G.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Antrag, den Sie ansprechen, befindet sich im Bundestag und nicht im Landtag. Dennoch möchte ich betonen, dass ich die Idee eines Gruppenantrags als wichtigen Beitrag zu unserer parlamentarischen Demokratie begrüße. Gruppenanträge bieten die Möglichkeit, fraktionsübergreifend Mehrheiten zu schaffen, was besonders bei Gewissensfragen das Mittel der Wahl sein sollte.
Was die AfD betrifft, so ist es korrekt, dass einige Landesverbände mittlerweile vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft werden. Dies ist eine bedenkliche Entwicklung, die viele Bürgerinnen und Bürger alarmiert. Dennoch muss ein möglicher Verbotsantrag mit großer Sorgfalt geprüft werden. Ein solches Verfahren kann nur eingeleitet werden, wenn ausreichende Hinweise auf eine Verfassungsfeindlichkeit vorliegen, um eine fundierte rechtliche Grundlage zu bieten.
Der Zeitpunkt für ein solches Verfahren ist entscheidend. Es darf nicht zu früh, aber auch nicht zu spät sein, um den Erfolg eines möglichen Verbots nicht zu gefährden. Daher muss ein Verbotsverfahren nur dann angestrebt werden, wenn die Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang gut stehen und alle rechtlichen Grundlagen gründlich geprüft wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Bijan Kaffenberger